2026-0467VGV OFFEN
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR beabsichtigen, für den Zeitraum vom 19.10.2026 bis zum 16.01.2027 Leiharbeitnehmer:innen zur Unterstützung der saisonalen Aufgaben in der Laubsammlung und Weihnachtsbaumabfuhr einzusetzen. Gegenstand des Auftrags ist die zeitlich gestaffelte Gestellung von Arbeitskräften, die an den folgenden Betriebshöfen eingesetzt werden: Betriebshof Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg Betriebshof Hamborn, Schlachthofstraße 8, 47167 Duisburg In Phase 1 (19.10.2026 - 12.12.2026) werden insgesamt 24 Arbeitskräfte eingesetzt (12 Helfer/Lader und 12 Fahrer mit Führerscheinklasse B), davon je 6 Helfer/Lader und 6 Fahrer je Betriebshof. In Phase 2 (14.12.2026 - 16.01.2027) reduziert sich der Bedarf auf insgesamt 16 Arbeitskräfte (8 Helfer/Lader und 8 Fahrer, je 4 je Betriebshof). Die konkrete Auswahl der ab KW 51/2026 weiter zu beschäftigenden Leiharbeitnehmer:innen erfolgt einseitig durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR auf Basis der in Phase 1 erbrachten Arbeitsleistung und des gezeigten Arbeitsverhaltens. Die Tätigkeiten umfassen insbesondere: Laubsammlung sowie Abfuhr von Laubgittern, Laubsäcken und Weihnachtsbäumen, allgemeine Reinigungsarbeiten im Stadtgebiet, Unterstützung im Winterdienst. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden pro Person bei variablen Schichtzeiten (Mo.-Fr. bzw. Di.-Sa., jeweils in den im Leistungsverzeichnis genannten Schichtzeiten), mit Bereitschaft zu Mehrarbeit, Überstunden sowie Samstags-, Sonn- und Feiertagsarbeit einschließlich am 24.12.2026 und am 31.12.2026.
TenderGenie liest täglich alle deutschen Vergabeplattformen und benachrichtigt Sie, wenn eine Ausschreibung zu Ihrem Betrieb passt. Aus dieser Seite abgeleitet:
Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar
Die Ausschreibung ist in 1 Lose aufgeteilt; Angebote sind je Los oder für mehrere Lose zulässig.
| Los | Leistung | Ausführung |
|---|---|---|
| LOT-0001 | 2026-0467 Einsatz von Leiharbeitnehmern für saisonale Unterstützung - Laubzeit und Weihnachtsbaumabfuhr, 19.10.26 - 16.01.2027 Gegenstand der Beschaffung ist die zeitlich gestaffelte Gestellung von Leiharbeitnehmer:innen zur saisonalen Unterstützung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR in der Zeit vom 19.10.2026 bis zum 16.01.2027. In Phase 1 (19.10.2026 - 12.12.2026) werden insgesamt 24 Leiharbeitnehmer:innen eingesetzt (12 Helfer/Lader und 12 Fahrer mit Führerscheinklasse B). In Phase 2 (14.12.2026 - 16.01.2027) reduziert sich der Bedarf auf 16 Leiharbeitnehmer:innen (8 Helfer/Lader und 8 Fahrer). Die konkrete Auswahl der ab KW 51/2026 weiter zu beschäftigenden Personen erfolgt einseitig durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR auf Basis der in Phase 1 erbrachten Arbeitsleistung und des gezeigten Arbeitsverhaltens. Die eingesetzten Personen werden an den Betriebshöfen Hochfeld (Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg) und Hamborn (Schlachthofstraße 8, 47167 Duisburg) stationiert und für folgende Tätigkeiten benötigt: Aufstellung und Entfernung von Laubgittern, Sammlung und Abfuhr von Laub und Laubsäcken, Abfuhr von Weihnachtsbäumen, allgemeine Straßen- und Reinigungsarbeiten, maschinell und händisch, Unterstützung im Winterdienst. Die Arbeitszeit umfasst jeweils 39 Stunden pro Woche je Leiharbeitnehmer:in, verteilt auf variable Schichtzeiten (Mo.-Fr. bzw. Di.-Sa.). Mehrarbeit, Überstunden sowie Samstags-, Sonn- und Feiertagsarbeit einschließlich am 24.12.2026 und am 31.12.2026 sind bei Bedarf zu leisten. Die Leiharbeitnehmer:innen müssen mindestens folgende Anforderungen erfüllen: ausreichende Deutschkenntnisse, körperliche Belastbarkeit (Tragen schwerer Lasten, Arbeiten im fließenden Straßenverkehr, Witterungsbeständigkeit), arbeitsmedizinische Untersuchung gemäß G 20 "Lärm", persönliche Schutzausrüstung (PSA) in Orange mit reflektierenden Streifen, bereitzustellen durch den Verleiher (Latz- oder Bundhose, Regenjacke, Winterjacke, Arbeitsschuhe; Gehörschutz und Handschuhe werden bei Bedarf vom Auftraggeber gestellt), gültige Fahrerlaubnis der Klasse B sowie gültige Fahrerkarte (ausschließlich für Fahrer; ohne gültige Fahrerkarte ist die Übernahme einer Fahrertätigkeit nicht möglich). Die Bereitstellung der erforderlichen Arbeitnehmerüberlassungsverträge sowie der Nachweis einer gültigen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 Abs. 1 AÜG erfolgt durch den Verleiher. | Okt. 2026 – Jan. 2027 |
Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung der Vergabestelle.