Labor Berlin 5_2026VGV OFFEN
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über ein Reagenzienleasing zur Schnell-PCR-Analytik für ein respiratorisches 4-fach-Panel. Die Leistung umfasst die Bereitstellung der für die Analytik erforderlichen Reagenzien, Qualitätskontrollen, Kalibratoren, Verbrauchsmaterialien, Kleinstmaterialien und sonstigen Materialien sowie die Bereitstellung, Nutzung und den Betrieb der hierfür erforderlichen Analytikgeräte einschließlich Software, Schnittstellen-/Anbindungsleistungen, Wartung, Reparatur, Updates, Support und sonstiger Serviceleistungen. Das respiratorische 4-fach-Panel umfasst die Analytik der respiratorischen Viren Influenza A, Influenza B, Synzytial-Virus (RSV) und schweres akutes Atemwegssyndrom-Coronavirus (SARS-CoV/SARS-CoV-2). Die Vergütung erfolgt über einen einheitlichen Preis pro abrechenbarem Befund.
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Die Ausschreibung ist in 1 Lose aufgeteilt; Angebote sind je Los oder für mehrere Lose zulässig.
| Los | Leistung | Ausführung |
|---|---|---|
| LOT-0001 | Rahmenvereinbarung über Reagenzienleasing für die Analytik mittels Schnell-PCR Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über ein Reagenzienleasing zur Schnell-PCR-Analytik für ein respiratorisches 4-fach-Panel. Die Leistung umfasst die Bereitstellung der für die Analytik erforderlichen Reagenzien, Qualitätskontrollen, Kalibratoren, Verbrauchsmaterialien, Kleinstmaterialien und sonstigen Materialien sowie die Bereitstellung, Nutzung und den Betrieb der hierfür erforderlichen Analytikgeräte einschließlich Software, Schnittstellen-/Anbindungsleistungen, Wartung, Reparatur, Updates, Support und sonstiger Serviceleistungen. Das respiratorische 4-fach-Panel umfasst die Analytik der respiratorischen Viren Influenza A, Influenza B, Synzytial-Virus (RSV) und schweres akutes Atemwegssyndrom-Coronavirus (SARS-CoV/SARS-CoV-2). Ziel der Ausschreibung ist die wirtschaftliche, bedarfsorientierte und zuverlässige Sicherstellung der Schnell-PCR-Analytik im Routinebetrieb von LB und LBS. Die Vergütung erfolgt über einen einheitlichen Preis pro abrechenbarem Befund. Standortbezogene, gesellschaftsbezogene, gerätebezogene oder mengenabhängige gesonderte Befundpreise sind nicht vorgesehen. Für die hier gegenständliche Rahmenvereinbarung wird eine Höchstgrenze für die Abnahme von 8.288.000,00 EUR netto festgelegt. | — |
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