2026 / 235VOB/A-EU OFFEN
Neubau der Obdachlosenunterkunft mit Betreuungszentrum in der Bayreuther Str. 89-93 in Ludwigshafen am Rhein Schlüsselfertiger Neubau einer Obdachlosenunterkunft sowie eines Betreuungszentrums. Zum Leistungsumfang gehören die Planung und die schlüsselfertige Errichtung der Obdachlosenunterkunft mit Betreuungszentrum sowie der Außenanlagen im Rahmen einer Gesamtvergabe (Totalunternehmermodell). Zudem sind die Erbringung der Einregelungsleistungen sowie der Wartungsleistungen innerhalb der verlängerten Gewährleistungsfristen Leistungsbestandteil.
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Die Ausschreibung ist in 1 Lose aufgeteilt; Angebote sind je Los oder für mehrere Lose zulässig.
| Los | Leistung | Ausführung |
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| LOT-0000 | Neubau der Obdachlosenunterkunft mit Betreuungszentrum in der Bayreuther Str. 89-93 in Ludwigshafen Die Stadt Ludwigshafen beabsichtigt den Neubau einer kommunalen Einrichtung zur ordnungsrechtlichen Unterbringung wohnungsloser Personen (Obdachlosenunterkunft) sowie eines Betreuungszentrums im Rahmen einer Gesamtvergabe durch einen privaten Partner errichten zu lassen. Die schlüsselfertige Errichtung des Vorhabens mit einer Nutzungsfläche (NUF) von ca. 3.500 m² soll im Rahmen einer Gesamtvergabe realisiert werden. Neben den Zimmer-Unterkünften für ca. 150 wohnungslose Menschen sollen im Betreuungszentrum Räume für Veranstaltungen, für Beratungsangebote sowie Fach- und Dienstleistungen entstehen. Um eine möglichst kurze Realisierungszeit zu ermöglichen, ist entsprechend der politischen Beschlusslage das Vorhaben in modularer Bauweise umzusetzen. Folgende Konstruktionen sind denkbar: -Systembaulösungen mit Raummodulen (Holzmodule, Stahlmodule, Stahlbetonmodule, Hybridmodule) -Überwiegende Verwendung vorgefertigter Stahlbeton- oder Holzfertigteil-Elementen sowie Hybrid-Lösungen aus diesen Materialien Nicht zulässig ist die Verwendung von Containerlösungen. Der Auftragnehmer hat auf Grundlage einer funktionalen Bauleistungsbeschreibung mit Raumprogramm alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen für die gebrauchsfertige Errichtung des Vorhabens einschließlich aller Außenanlagen sowie die Wartung innerhalb der verlängerten Gewährleistungsfrist einschließlich der Einregelung der technischen Anlagen zu erbringen. Der Auftragnehmer hat die Finanzierung der erforderlichen Planungs- und Bauleistungen bis zum Zeitpunkt der Abnahme sicherzustellen. Dabei wird der Auftraggeber jedoch mehrere meilensteinbezogene Abschlagszahlungen nach Baufortschritt erbringen. Die Wartungs- und Einregelungspauschalen werden separat in den Folgejahren vergütet. Die Leistungen werden als Gesamtvergabe an einen Totalunter-/-übernehmer im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben. Weitere Informationen enthält die mit dieser Bekanntmachung zur Verfügung gestellte Bewerberinformation. | — |
Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung der Vergabestelle.