NZ15/26VGV OFFEN
Die "Tageseinrichtungen für Kinder Niederzier gGmbH", Rathausstraße 8, 52382 Niederzier (nachfolgend gGmbH genannt) ist Trägerin von 2 Familienzentren und 5 Kindertagesstätten im Gemeindegebiet (nachfolgend alle Kitas genannt). Diese befinden sich in den verschiedenen Ortsteilen der Gemeinde Niederzier. Rahmenvertrag KiTa-Catering vom 01.01.2027 - 31.12.2030
TenderGenie liest täglich alle deutschen Vergabeplattformen und benachrichtigt Sie, wenn eine Ausschreibung zu Ihrem Betrieb passt. Aus dieser Seite abgeleitet:
Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar
Die Ausschreibung ist in 1 Lose aufgeteilt; Angebote sind je Los oder für mehrere Lose zulässig.
| Los | Leistung | Ausführung |
|---|---|---|
| LOT-0001 | Verpflegungsleistungen für 7 Kindertagesstätten im Gemeindegebiet Niederzier; Rahmenvertrag vom 01.01.2027 - 31.12.2030 Es wird die Lieferung der Mittagsverpflegung ausgeschrieben. Es wird ein Rahmenvertrag für die Dauer vom 01.01.2027 bis 31.12.2030 abgeschlossen. Zu den jeweiligen KiTa-Zeiten müssen die verschiedenen Einrichtungen - Familienzentrum Nelly Pütz, Grabenstr. 28, 52382 Niederzier - Familienzentrum Niederzier, Rathausstraße 7, 52348 Niederzier - Kindergarten Villa Sausewind, Ellener Straße 2, 52382 Niederzier - Kindergarten Krümelhaus, Streffenweg 4, 52382 Niederzier - Kindergarten Neue Mitte, Am Weiherhof 24, 52382 Niederzier - Kindergarten Rappelkiste, Auestraße 59a, 52382 Niederzier - Kindergarten Sophien- Kids, Hinter den Höfen 2b, 52382 Niederzier täglich - derzeit mit insgesamt maximal 441 Mittagessen (tatsächliche Anzahl durchschnittlich weniger: 276-376/Tag) (Mittagessen = Hauptgerichte + Dessert/Obst/Rohkost/Salat) - beliefert werden; an KiTa-freien Tagen (Samstag/Sonntag/Schließzeiten der jeweiligen Kitas) entfällt die Belieferung (nähere Angaben hierzu unter Punkt 3) . Das Auftragsvolumen ist nicht abschließend und nicht verbindlich festgelegt; es besteht insbesondere kein Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge. | Dez. 2026 – Dez. 2030 |
Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung der Vergabestelle.