E31_df_EU_04_2026VGV OFFEN

Durchführung von Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3

Ausschreibende Stelle
Norddeutscher Rundfunk
Leistungsort
Hamburg
Angebotsfrist
15. September 2026, 10:00 in 22 Tagen
Leistung
CPV 71630000
Original
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Lose

Die Ausschreibung ist in 4 Lose aufgeteilt; Angebote sind je Los oder für mehrere Lose zulässig.

Los Leistung Ausführung
LOT-0001 Senderstandorte (Service Verbreitungssysteme, SVS) des Thementeams Senderbetrieb Südost-Niedersachen (TT SB SO-NDS) Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) betreibt als Medienunternehmen im Bereich Fernsehen, Radio und Online eine Vielzahl elektrischer Geräte und Anlagen. Das Spektrum reicht von ein-fachen Bürolampen bis hin zu Studiokomplexen und Sendeanlagen. Diese elektrischen Betriebsmittel und Anlagen müssen entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Vorschrift 3 hinsichtlich ihrer elektrischen Betriebssicherheit geprüft werden. Dies umfasst die Erstprüfungen vor Inbetriebnahme, die Wiederholungsprüfungen in Abhängigkeit von der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung und spontane Prüfungen nach Fehlerfällen. Dabei ist hervorzuheben, dass aufgrund des 24x7 Betriebs auch Prüfungen unter Spannung der Anlagen vorgenommen werden müssen. Weitere Angaben gem. LB
LOT-0002 Senderstandorte (SVS) des Thementeams Senderbetrieb Nordwest-Niedersachsen und Bremen (TT SB NW-NDS/HB) Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) betreibt als Medienunternehmen im Bereich Fernsehen, Radio und Online eine Vielzahl elektrischer Geräte und Anlagen. Das Spektrum reicht von ein-fachen Bürolampen bis hin zu Studiokomplexen und Sendeanlagen. Diese elektrischen Betriebsmittel und Anlagen müssen entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Vorschrift 3 hinsichtlich ihrer elektrischen Betriebssicherheit geprüft werden. Dies umfasst die Erstprüfungen vor Inbetriebnahme, die Wiederholungsprüfungen in Abhängigkeit von der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung und spontane Prüfungen nach Fehlerfällen. Dabei ist hervorzuheben, dass aufgrund des 24x7 Betriebs auch Prüfungen unter Spannung der Anlagen vorgenommen werden müssen. Weitere Angaben gem. LB
LOT-0003 Senderstandorte (SVS) der Thementeams Senderbetrieb Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern (TT SB HH/MV) sowie Senderbetrieb Schleswig-Holstein (TT SB SH) Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) betreibt als Medienunternehmen im Bereich Fernsehen, Radio und Online eine Vielzahl elektrischer Geräte und Anlagen. Das Spektrum reicht von ein-fachen Bürolampen bis hin zu Studiokomplexen und Sendeanlagen. Diese elektrischen Betriebsmittel und Anlagen müssen entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Vorschrift 3 hinsichtlich ihrer elektrischen Betriebssicherheit geprüft werden. Dies umfasst die Erstprüfungen vor Inbetriebnahme, die Wiederholungsprüfungen in Abhängigkeit von der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung und spontane Prüfungen nach Fehlerfällen. Dabei ist hervorzuheben, dass aufgrund des 24x7 Betriebs auch Prüfungen unter Spannung der Anlagen vorgenommen werden müssen. Weitere Angaben gem. LB
LOT-0004 Studiostandorte des NDR in Hamburg Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) betreibt als Medienunternehmen im Bereich Fernsehen, Radio und Online eine Vielzahl elektrischer Geräte und Anlagen. Das Spektrum reicht von ein-fachen Bürolampen bis hin zu Studiokomplexen und Sendeanlagen. Diese elektrischen Betriebsmittel und Anlagen müssen entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Vorschrift 3 hinsichtlich ihrer elektrischen Betriebssicherheit geprüft werden. Dies umfasst die Erstprüfungen vor Inbetriebnahme, die Wiederholungsprüfungen in Abhängigkeit von der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung und spontane Prüfungen nach Fehlerfällen. Dabei ist hervorzuheben, dass aufgrund des 24x7 Betriebs auch Prüfungen unter Spannung der Anlagen vorgenommen werden müssen. Weitere Angaben gem. LB

Vergabeunterlagen

Verfahren

Verfahrensart
VGV
Veröffentlicht
13. August 2026
Fragefrist
07. September 2026
Angebotsfrist
15. September 2026, 10:00

Vergabestelle

Stelle
Norddeutscher Rundfunk
Kontakt
e-vergaben@ndr.de
Original
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Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung der Vergabestelle.