V26/40/191VOB/A-EU OFFEN
Die Stadt Solingen beabsichtigt im Rahmen der Erweiterung/Neubau der Grundschule Schützenstraße, Schützenstraße 205, 42651 Solingen eine Mensaküche mit Nebenräumen einzurichten. Hierzu werden folgende Leistungen benötigt: Montage der küchentechnischen Einrichtung im Erdgeschoss folgender Räume: Umkleide, Kühlzelle, Ausgabe, Küche, Spülküche, Forum/ Mensa, Pumi; Aufstellen und Anschließen der elektrischen Geräte, Heißluftdämpfer, Kondensatioshaube, Haubenspülmaschine, Waschmaschine, Wäschetrockner; Montage der Kühlzelle; Verrohrung und Anschluss der Kältemittelleitung zum Dach; Die Leistungsbeschreibung sowie die zu beachtenden technischen und rechtlichen Vorgaben sind nachstehend ausgeführt.
TenderGenie liest täglich alle deutschen Vergabeplattformen und benachrichtigt Sie, wenn eine Ausschreibung zu Ihrem Betrieb passt. Aus dieser Seite abgeleitet:
Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar
Die Ausschreibung ist in 1 Lose aufgeteilt; Angebote sind je Los oder für mehrere Lose zulässig.
| Los | Leistung | Ausführung |
|---|---|---|
| LOT-0001 | GS Schützenstraße, Schützenstraße 205, 42651 Solingen - Sanierung und Erweiterung - küchentechnische Einrichtung Die Stadt Solingen beabsichtigt im Rahmen der Erweiterung/Neubau der Grundschule Schützenstraße, Schützenstraße 205, 42651 Solingen eine Mensaküche mit Nebenräumen einzurichten. Hierzu werden folgende Leistungen benötigt: Montage der küchentechnischen Einrichtung im Erdgeschoss folgender Räume: Umkleide, Kühlzelle, Ausgabe, Küche, Spülküche, Forum/ Mensa, Pumi; Aufstellen und Anschließen der elektrischen Geräte, Heißluftdämpfer, Kondensatioshaube, Haubenspülmaschine, Waschmaschine, Wäschetrockner; Montage der Kühlzelle; Verrohrung und Anschluss der Kältemittelleitung zum Dach; Die Leistungsbeschreibung sowie die zu beachtenden technischen und rechtlichen Vorgaben sind nachstehend ausgeführt. | — |
Die Vergabeunterlagen konnten nicht automatisch geladen werden. Du findest sie direkt beim Auftraggeber.
Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung der Vergabestelle.