VgV-14-1954/26VGV OFFEN
siehe Beschreibung des Loses 0001
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Die Ausschreibung ist in 1 Lose aufgeteilt; Angebote sind je Los oder für mehrere Lose zulässig.
| Los | Leistung | Ausführung |
|---|---|---|
| LOT-0001 | Bundesrat - Generalinstandsetzung aller Aufzugsanlagen im PHH - Technische Ausrüstung AG 6, Lph 2-9, bes. Leistungen - VgV-14-1954/26 1. Angaben zur Baumaßnahme - Allgemeine Beschreibung: Das Bundesratsgebäude unweit des Potsdamer Platzes ist 1904 erbaut worden. Es befinden sich insgesamt 6 Personenaufzüge verteilt im Gebäude. Zusätzlich gibt es noch einen Lastenaufzug im hinteren Teil des Gebäudes - Auftraggeber/in, Nutzer/in: Bundesrat - Gebäudenutzung: Bürogebäude - Art der Baumaßnahme: Instandsetzungsmaßnahme - BGF/BRI: BGF: 32.153 / BRI: 143.350 - Projektkosten (brutto) für KG 200-600 gem. DIN 276: 775.000€ - Projektdauer: 5 Jahre 2. Gegenstand des Auftrages - Leistungsbereich: Technische Ausrüstung Anlagengruppe 6 - Leistungsbild: Lph 2-9 LPH2: Vorplanung mit allen Grundleistungen wie z.B. Analysieren der Grundlagen und Abstimmung der Leistungen, Besondere Leistung: Untersuchung von drei Varianten für die barrierefreie Gestaltung des Kabineninnenraumes und des Portalbereiches LPH3: alle Grundleistungen wie z.B. Festlegen aller Systeme, Kostenberechnung nach DIN276 und Terminplanung LPH5: alle Grundleistungen wie z.B. Erarbeiten der Ausführungsplanung, Fortschreiben des Terminplans LPH 6: alle Grundleistungen wie z.B. Aufstellen der Vergabeunterlagen einschließlich der Wartungsleistungen, Ermitteln der Kosten durch bepreiste LV`s und als besondere Leistung: Erarbeiten der Wartungsplanung und –organisation, LPH7: alle Grundleistungen und als besondere Leistung: Prüfen und Werten von Nebenangeboten, LPH 8: alle Grundleistungen und als besondere Leistung: Fortschreiben der Ausführungspläne bis zum Bestand, LPH9: alle Grundleistungen und als besondere Leistung: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen - Beginn/Ende der Leistungserbringung: Beginn 2027 / Ende 2031 Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht. | — |
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