OV-PER-026/2026VGV OFFEN
Die Mobil Krankenkasse beabsichtigt den Mitarbeitenden als freiwillige Leistung neben dem geschuldeten Gehalt (Bruttolohn) einen steuerfreien Sachbezug zu gewähren. Dies gilt aktuell für ca. 1.500 Mitarbeitende. Der Sachbezug soll den Mitarbeitenden über eine Karte zur Verfügung gestellt werden, die grundsätzlich monatlich im Rahmen der Gehaltsabrechnung aufgeladen wird. Die Karte kann grds. virtuell zur Verfügung gestellt werden. Es soll aber die Möglichkeit bestehen, in Ausnahmefällen auf Wunsch des Mitarbeitenden eine physische Karte zu bestellen.
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Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar
Die Ausschreibung ist in 1 Lose aufgeteilt; Angebote sind je Los oder für mehrere Lose zulässig.
| Los | Leistung | Ausführung |
|---|---|---|
| LOT-0001 | Sachbezugskarte Daneben soll die Möglichkeit bestehen für die Mitarbeitenden als Aufmerksamkeit bzw. Gelegenheitsgeschenk, aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses (z.B. Dienstjubiläum, Geburtstag, Hochzeit oder Geburt eines Kindes) an bis zu drei Anlässen pro Mitarbeiter pro Kalenderjahr innerhalb der bestehenden Freigrenzen zusätzlich eine Aufladung vorzunehmen. Die Karte muss den Mitarbeitenden steuer- und sozialversicherungsfrei zur Verfügung gestellt werden und daher nur zum Bezug von Waren - und Dienstleistungen eingesetzt werden können. Bei der Karte darf es sich nicht um eine universell einsetzbare Bezahlkarte handeln - der Einsatz soll rechtlich und technisch beschränkt sein, damit die Voraussetzungen zur steuerfreien Gewährung nach § 37 b Abs. 1 u. Abs. 2 EStG erfüllt sind. | Dez. 2026 – Dez. 2028 |
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