LOT-0001 E26229969SektVO OFFEN
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Beschaffung von mindestens einem und bis zu 8 sowie bis zu 2 Niederflur-Gelenkbussen mit Elektroantrieb (Elektrobusse) zur Elektrifizierung der Busflotte. Die technischen Anforderungen und weiteren Leistungsgegenstände sind der Anlage 6 zu entnehmen. Der Einsatz der Elektrobusse soll im öffentlichen Personennahverkehr erfolgen. Die abschließende Planung, ob Elektrobusse benötigt werden, wie viele Elektrobusse und welche Gefäßgrößen benötigt werden und in welchem Verkehr sie eingesetzt werden, konnte bisher nicht erfolgen. Aufgrund zuwendungsrechtlicher Fristen konnte die abschließende Planung nicht abgewartet werden. Daher schreibt die Auftraggeberin eine Rahmenvereinbarung für die Elektrobusse aus (vgl. Anlage 8 § 2). Die Auftraggeberin wird, abhängig vom Bedarf, mindestens einen maximal 8 Solo-Fahrzeuge und 0 bis 2 Gelenkbusse aus der Rahmenvereinbarung abrufen. Eine Abnahmeverpflichtung über den einen Solobus hinaus besteht für die Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung nicht. Spätester Liefertermin für die Fahrzeuge ist der 1.7.2028. Frühester Liefertermin ist der 1.6.2028.
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| Los | Leistung | Ausführung |
|---|---|---|
| LOT-0001 | Beschaffung von einem bis zu 8 Niederflursolobussen und bis zu 2 Niederflur- Gelenkbussen mit Elektroantrieb Die Auftraggeberin beabsichtigt die Beschaffung von mindestens einem und bis zu 8 sowie bis zu 2 Niederflur-Gelenkbussen mit Elektroantrieb (Elektrobusse) zur Elektrifizierung der Busflotte. Die technischen Anforderungen und weiteren Leistungsgegenstände sind der Anlage 6 zu entnehmen. Der Einsatz der Elektrobusse soll im öffentlichen Personennahverkehr erfolgen. Die abschließende Planung, ob Elektrobusse benötigt werden, wie viele Elektrobusse und welche Gefäßgrößen benötigt werden und in welchem Verkehr sie eingesetzt werden, konnte bisher nicht erfolgen. Aufgrund zuwendungsrechtlicher Fristen konnte die abschließende Planung nicht abgewartet werden. Daher schreibt die Auftraggeberin eine Rahmenvereinbarung für die Elektrobusse aus (vgl. Anlage 8 § 2). Die Auftraggeberin wird, abhängig vom Bedarf, mindestens einen maximal 8 Solo-Fahrzeuge und 0 bis 2 Gelenkbusse aus der Rahmenvereinbarung abrufen. Eine Abnahmeverpflichtung über den einen Solobus hinaus besteht für die Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung nicht. Spätester Liefertermin für die Fahrzeuge ist der 1.7.2028. Frühester Liefertermin ist der 1.6.2028. | — |
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