BMBFSFJ_2026_014VGV OFFEN

Durchführung von vertraulichen Anhörungen für die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

Ausschreibende Stelle
Die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (Aufarbeitungskommission)
Leistungsort
Berlin
Angebotsfrist
16. September 2026, 08:00 in 23 Tagen
Leistung
CPV 79421000
Original
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Projektbeschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung von Anhörungen Betroffener sexuellen Missbrauchs in Kindheit und Jugend sowie von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen (Bekannte, Angehörige, Lehrerinnen und Lehrer etc.) zu ihren Missbrauchserfahrungen bzw. Beobachtungen durch Anhörungsbeauftragte. Da für die Durchführung der Anhörungen eine größtmögliche Vertraulichkeit gewährleistet werden soll, richtet sich das Ausschreibungsvorhaben an Berufsgeheimnisträger, insbesondere Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte sowie psychologische Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten. Es können sich nur einzelne natürliche Personen, hingegen keine Firmen bewerben. Um den anzuhörenden Personen die Anfahrt zu erleichtern, sollen die Anhörungen dezentral im gesamten Bundesgebiet stattfinden, vorzugsweise in größeren Städten. Die Anhörungsbeauftragten sollen so ausgewählt werden, dass Betroffenen in allen Regionen Deutschlands ein möglichst wohnortnahes Anhörungsangebot zur Verfügung steht. Hierzu ist beabsichtigt, Verträge mit 14 Anhörungsbeauftragten abzuschließen. Vorgesehen ist eine Verteilung mit zwei Standorten in Schleswig-Holstein/Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern (Los 1), einem Standort in Niedersachsen (Los 2), drei Standorten in Berlin/Brandenburg (Los 3), ein Standort in Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen (Los 4), zwei Standorten in Nordrhein-Westfalen (Los 5), einem Standort in Hessen (Los 6), einem Standort im Saarland (Los 7), einem Standort in Baden-Württemberg (Los 8) sowie zwei Standorten in Bayern (Los 9). Die Verträge mit den Anhörungsbeauftragten sollen zunächst bis zum 31. Dezember 2027 geschlossen werden. Es besteht - vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel - die Absicht, die Verträge jährlich bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von insgesamt vier Jahren bis 31. Dezember 2030 zu verlängern. Jede Anhörungsbeauftragte bzw. jeder Anhörungsbeauftragte muss bereit sein, monatlich mindestens zwei Anhörungen durchzuführen. Insgesamt beabsichtigt die Kommission, etwa 400 Anhörungen pro Jahr durchzuführen. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage2_Leistungsbeschreibung.

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Lose

Die Ausschreibung ist in 9 Lose aufgeteilt; Angebote sind je Los oder für mehrere Lose zulässig.

Los Leistung Ausführung
LOT-0001 Durchführung von vertraulichen Anhörungen für die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung von Anhörungen Betroffener sexuellen Missbrauchs in Kindheit und Jugend sowie von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen (Bekannte, Angehörige, Lehrerinnen und Lehrer etc.) zu ihren Missbrauchserfahrungen bzw. Beobachtungen durch Anhörungsbeauftragte. Da für die Durchführung der Anhörungen eine größtmögliche Vertraulichkeit gewährleistet werden soll, richtet sich das Ausschreibungsvorhaben an Berufsgeheimnisträger, insbesondere Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte sowie psychologische Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten. Es können sich nur einzelne natürliche Personen, hingegen keine Firmen bewerben. Um den anzuhörenden Personen die Anfahrt zu erleichtern, sollen die Anhörungen dezentral im gesamten Bundesgebiet stattfinden, vorzugsweise in größeren Städten. Die Anhörungsbeauftragten sollen so ausgewählt werden, dass Betroffenen in allen Regionen Deutschlands ein möglichst wohnortnahes Anhörungsangebot zur Verfügung steht. Hierzu ist beabsichtigt, Verträge mit 14 Anhörungsbeauftragten abzuschließen. Vorgesehen ist eine Verteilung mit zwei Standorten in Schleswig-Holstein/Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern (Los 1), einem Standort in Niedersachsen (Los 2), drei Standorten in Berlin/Brandenburg (Los 3), ein Standort in Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen (Los 4), zwei Standorten in Nordrhein-Westfalen (Los 5), einem Standort in Hessen (Los 6), einem Standort im Saarland (Los 7), einem Standort in Baden-Württemberg (Los 8) sowie zwei Standorten in Bayern (Los 9). Die Verträge mit den Anhörungsbeauftragten sollen zunächst bis zum 31. Dezember 2027 geschlossen werden. Es besteht - vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel - die Absicht, die Verträge jährlich bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von insgesamt vier Jahren bis 31. Dezember 2030 zu verlängern. Jede Anhörungsbeauftragte bzw. jeder Anhörungsbeauftragte muss bereit sein, monatlich mindestens zwei Anhörungen durchzuführen. Insgesamt beabsichtigt die Kommission, etwa 400 Anhörungen pro Jahr durchzuführen. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage2_Leistungsbeschreibung. Dez. 2026 – Dez. 2027
LOT-0002 Durchführung von vertraulichen Anhörungen für die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung von Anhörungen Betroffener sexuellen Missbrauchs in Kindheit und Jugend sowie von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen (Bekannte, Angehörige, Lehrerinnen und Lehrer etc.) zu ihren Missbrauchserfahrungen bzw. Beobachtungen durch Anhörungsbeauftragte. Da für die Durchführung der Anhörungen eine größtmögliche Vertraulichkeit gewährleistet werden soll, richtet sich das Ausschreibungsvorhaben an Berufsgeheimnisträger, insbesondere Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte sowie psychologische Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten. Es können sich nur einzelne natürliche Personen, hingegen keine Firmen bewerben. Um den anzuhörenden Personen die Anfahrt zu erleichtern, sollen die Anhörungen dezentral im gesamten Bundesgebiet stattfinden, vorzugsweise in größeren Städten. Die Anhörungsbeauftragten sollen so ausgewählt werden, dass Betroffenen in allen Regionen Deutschlands ein möglichst wohnortnahes Anhörungsangebot zur Verfügung steht. Hierzu ist beabsichtigt, Verträge mit 14 Anhörungsbeauftragten abzuschließen. Vorgesehen ist eine Verteilung mit zwei Standorten in Schleswig-Holstein/Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern (Los 1), einem Standort in Niedersachsen (Los 2), drei Standorten in Berlin/Brandenburg (Los 3), ein Standort in Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen (Los 4), zwei Standorten in Nordrhein-Westfalen (Los 5), einem Standort in Hessen (Los 6), einem Standort im Saarland (Los 7), einem Standort in Baden-Württemberg (Los 8) sowie zwei Standorten in Bayern (Los 9). Die Verträge mit den Anhörungsbeauftragten sollen zunächst bis zum 31. Dezember 2027 geschlossen werden. Es besteht - vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel - die Absicht, die Verträge jährlich bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von insgesamt vier Jahren bis 31. Dezember 2030 zu verlängern. Jede Anhörungsbeauftragte bzw. jeder Anhörungsbeauftragte muss bereit sein, monatlich mindestens zwei Anhörungen durchzuführen. Insgesamt beabsichtigt die Kommission, etwa 400 Anhörungen pro Jahr durchzuführen. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage2_Leistungsbeschreibung. Dez. 2026 – Dez. 2027
LOT-0003 Durchführung von vertraulichen Anhörungen für die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung von Anhörungen Betroffener sexuellen Missbrauchs in Kindheit und Jugend sowie von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen (Bekannte, Angehörige, Lehrerinnen und Lehrer etc.) zu ihren Missbrauchserfahrungen bzw. Beobachtungen durch Anhörungsbeauftragte. Da für die Durchführung der Anhörungen eine größtmögliche Vertraulichkeit gewährleistet werden soll, richtet sich das Ausschreibungsvorhaben an Berufsgeheimnisträger, insbesondere Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte sowie psychologische Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten. Es können sich nur einzelne natürliche Personen, hingegen keine Firmen bewerben. Um den anzuhörenden Personen die Anfahrt zu erleichtern, sollen die Anhörungen dezentral im gesamten Bundesgebiet stattfinden, vorzugsweise in größeren Städten. Die Anhörungsbeauftragten sollen so ausgewählt werden, dass Betroffenen in allen Regionen Deutschlands ein möglichst wohnortnahes Anhörungsangebot zur Verfügung steht. Hierzu ist beabsichtigt, Verträge mit 14 Anhörungsbeauftragten abzuschließen. Vorgesehen ist eine Verteilung mit zwei Standorten in Schleswig-Holstein/Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern (Los 1), einem Standort in Niedersachsen (Los 2), drei Standorten in Berlin/Brandenburg (Los 3), ein Standort in Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen (Los 4), zwei Standorten in Nordrhein-Westfalen (Los 5), einem Standort in Hessen (Los 6), einem Standort im Saarland (Los 7), einem Standort in Baden-Württemberg (Los 8) sowie zwei Standorten in Bayern (Los 9). Die Verträge mit den Anhörungsbeauftragten sollen zunächst bis zum 31. Dezember 2027 geschlossen werden. Es besteht - vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel - die Absicht, die Verträge jährlich bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von insgesamt vier Jahren bis 31. Dezember 2030 zu verlängern. Jede Anhörungsbeauftragte bzw. jeder Anhörungsbeauftragte muss bereit sein, monatlich mindestens zwei Anhörungen durchzuführen. Insgesamt beabsichtigt die Kommission, etwa 400 Anhörungen pro Jahr durchzuführen. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage2_Leistungsbeschreibung. Dez. 2026 – Dez. 2027
LOT-0004 Durchführung von vertraulichen Anhörungen für die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung von Anhörungen Betroffener sexuellen Missbrauchs in Kindheit und Jugend sowie von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen (Bekannte, Angehörige, Lehrerinnen und Lehrer etc.) zu ihren Missbrauchserfahrungen bzw. Beobachtungen durch Anhörungsbeauftragte. Da für die Durchführung der Anhörungen eine größtmögliche Vertraulichkeit gewährleistet werden soll, richtet sich das Ausschreibungsvorhaben an Berufsgeheimnisträger, insbesondere Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte sowie psychologische Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten. Es können sich nur einzelne natürliche Personen, hingegen keine Firmen bewerben. Um den anzuhörenden Personen die Anfahrt zu erleichtern, sollen die Anhörungen dezentral im gesamten Bundesgebiet stattfinden, vorzugsweise in größeren Städten. Die Anhörungsbeauftragten sollen so ausgewählt werden, dass Betroffenen in allen Regionen Deutschlands ein möglichst wohnortnahes Anhörungsangebot zur Verfügung steht. Hierzu ist beabsichtigt, Verträge mit 14 Anhörungsbeauftragten abzuschließen. Vorgesehen ist eine Verteilung mit zwei Standorten in Schleswig-Holstein/Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern (Los 1), einem Standort in Niedersachsen (Los 2), drei Standorten in Berlin/Brandenburg (Los 3), ein Standort in Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen (Los 4), zwei Standorten in Nordrhein-Westfalen (Los 5), einem Standort in Hessen (Los 6), einem Standort im Saarland (Los 7), einem Standort in Baden-Württemberg (Los 8) sowie zwei Standorten in Bayern (Los 9). Die Verträge mit den Anhörungsbeauftragten sollen zunächst bis zum 31. Dezember 2027 geschlossen werden. Es besteht - vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel - die Absicht, die Verträge jährlich bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von insgesamt vier Jahren bis 31. Dezember 2030 zu verlängern. Jede Anhörungsbeauftragte bzw. jeder Anhörungsbeauftragte muss bereit sein, monatlich mindestens zwei Anhörungen durchzuführen. Insgesamt beabsichtigt die Kommission, etwa 400 Anhörungen pro Jahr durchzuführen. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage2_Leistungsbeschreibung. Dez. 2026 – Dez. 2027
LOT-0005 Durchführung von vertraulichen Anhörungen für die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung von Anhörungen Betroffener sexuellen Missbrauchs in Kindheit und Jugend sowie von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen (Bekannte, Angehörige, Lehrerinnen und Lehrer etc.) zu ihren Missbrauchserfahrungen bzw. Beobachtungen durch Anhörungsbeauftragte. Da für die Durchführung der Anhörungen eine größtmögliche Vertraulichkeit gewährleistet werden soll, richtet sich das Ausschreibungsvorhaben an Berufsgeheimnisträger, insbesondere Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte sowie psychologische Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten. Es können sich nur einzelne natürliche Personen, hingegen keine Firmen bewerben. Um den anzuhörenden Personen die Anfahrt zu erleichtern, sollen die Anhörungen dezentral im gesamten Bundesgebiet stattfinden, vorzugsweise in größeren Städten. Die Anhörungsbeauftragten sollen so ausgewählt werden, dass Betroffenen in allen Regionen Deutschlands ein möglichst wohnortnahes Anhörungsangebot zur Verfügung steht. Hierzu ist beabsichtigt, Verträge mit 14 Anhörungsbeauftragten abzuschließen. Vorgesehen ist eine Verteilung mit zwei Standorten in Schleswig-Holstein/Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern (Los 1), einem Standort in Niedersachsen (Los 2), drei Standorten in Berlin/Brandenburg (Los 3), ein Standort in Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen (Los 4), zwei Standorten in Nordrhein-Westfalen (Los 5), einem Standort in Hessen (Los 6), einem Standort im Saarland (Los 7), einem Standort in Baden-Württemberg (Los 8) sowie zwei Standorten in Bayern (Los 9). Die Verträge mit den Anhörungsbeauftragten sollen zunächst bis zum 31. Dezember 2027 geschlossen werden. Es besteht - vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel - die Absicht, die Verträge jährlich bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von insgesamt vier Jahren bis 31. Dezember 2030 zu verlängern. Jede Anhörungsbeauftragte bzw. jeder Anhörungsbeauftragte muss bereit sein, monatlich mindestens zwei Anhörungen durchzuführen. Insgesamt beabsichtigt die Kommission, etwa 400 Anhörungen pro Jahr durchzuführen. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage2_Leistungsbeschreibung. Dez. 2026 – Dez. 2027
LOT-0006 Durchführung von vertraulichen Anhörungen für die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung von Anhörungen Betroffener sexuellen Missbrauchs in Kindheit und Jugend sowie von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen (Bekannte, Angehörige, Lehrerinnen und Lehrer etc.) zu ihren Missbrauchserfahrungen bzw. Beobachtungen durch Anhörungsbeauftragte. Da für die Durchführung der Anhörungen eine größtmögliche Vertraulichkeit gewährleistet werden soll, richtet sich das Ausschreibungsvorhaben an Berufsgeheimnisträger, insbesondere Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte sowie psychologische Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten. Es können sich nur einzelne natürliche Personen, hingegen keine Firmen bewerben. Um den anzuhörenden Personen die Anfahrt zu erleichtern, sollen die Anhörungen dezentral im gesamten Bundesgebiet stattfinden, vorzugsweise in größeren Städten. Die Anhörungsbeauftragten sollen so ausgewählt werden, dass Betroffenen in allen Regionen Deutschlands ein möglichst wohnortnahes Anhörungsangebot zur Verfügung steht. Hierzu ist beabsichtigt, Verträge mit 14 Anhörungsbeauftragten abzuschließen. Vorgesehen ist eine Verteilung mit zwei Standorten in Schleswig-Holstein/Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern (Los 1), einem Standort in Niedersachsen (Los 2), drei Standorten in Berlin/Brandenburg (Los 3), ein Standort in Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen (Los 4), zwei Standorten in Nordrhein-Westfalen (Los 5), einem Standort in Hessen (Los 6), einem Standort im Saarland (Los 7), einem Standort in Baden-Württemberg (Los 8) sowie zwei Standorten in Bayern (Los 9). Die Verträge mit den Anhörungsbeauftragten sollen zunächst bis zum 31. Dezember 2027 geschlossen werden. Es besteht - vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel - die Absicht, die Verträge jährlich bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von insgesamt vier Jahren bis 31. Dezember 2030 zu verlängern. Jede Anhörungsbeauftragte bzw. jeder Anhörungsbeauftragte muss bereit sein, monatlich mindestens zwei Anhörungen durchzuführen. Insgesamt beabsichtigt die Kommission, etwa 400 Anhörungen pro Jahr durchzuführen. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage2_Leistungsbeschreibung. Dez. 2026 – Dez. 2027
LOT-0007 Durchführung von vertraulichen Anhörungen für die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung von Anhörungen Betroffener sexuellen Missbrauchs in Kindheit und Jugend sowie von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen (Bekannte, Angehörige, Lehrerinnen und Lehrer etc.) zu ihren Missbrauchserfahrungen bzw. Beobachtungen durch Anhörungsbeauftragte. Da für die Durchführung der Anhörungen eine größtmögliche Vertraulichkeit gewährleistet werden soll, richtet sich das Ausschreibungsvorhaben an Berufsgeheimnisträger, insbesondere Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte sowie psychologische Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten. Es können sich nur einzelne natürliche Personen, hingegen keine Firmen bewerben. Um den anzuhörenden Personen die Anfahrt zu erleichtern, sollen die Anhörungen dezentral im gesamten Bundesgebiet stattfinden, vorzugsweise in größeren Städten. Die Anhörungsbeauftragten sollen so ausgewählt werden, dass Betroffenen in allen Regionen Deutschlands ein möglichst wohnortnahes Anhörungsangebot zur Verfügung steht. Hierzu ist beabsichtigt, Verträge mit 14 Anhörungsbeauftragten abzuschließen. Vorgesehen ist eine Verteilung mit zwei Standorten in Schleswig-Holstein/Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern (Los 1), einem Standort in Niedersachsen (Los 2), drei Standorten in Berlin/Brandenburg (Los 3), ein Standort in Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen (Los 4), zwei Standorten in Nordrhein-Westfalen (Los 5), einem Standort in Hessen (Los 6), einem Standort im Saarland (Los 7), einem Standort in Baden-Württemberg (Los 8) sowie zwei Standorten in Bayern (Los 9). Die Verträge mit den Anhörungsbeauftragten sollen zunächst bis zum 31. Dezember 2027 geschlossen werden. Es besteht - vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel - die Absicht, die Verträge jährlich bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von insgesamt vier Jahren bis 31. Dezember 2030 zu verlängern. Jede Anhörungsbeauftragte bzw. jeder Anhörungsbeauftragte muss bereit sein, monatlich mindestens zwei Anhörungen durchzuführen. Insgesamt beabsichtigt die Kommission, etwa 400 Anhörungen pro Jahr durchzuführen. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage2_Leistungsbeschreibung. Dez. 2026 – Dez. 2027
LOT-0008 Durchführung von vertraulichen Anhörungen für die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung von Anhörungen Betroffener sexuellen Missbrauchs in Kindheit und Jugend sowie von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen (Bekannte, Angehörige, Lehrerinnen und Lehrer etc.) zu ihren Missbrauchserfahrungen bzw. Beobachtungen durch Anhörungsbeauftragte. Da für die Durchführung der Anhörungen eine größtmögliche Vertraulichkeit gewährleistet werden soll, richtet sich das Ausschreibungsvorhaben an Berufsgeheimnisträger, insbesondere Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte sowie psychologische Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten. Es können sich nur einzelne natürliche Personen, hingegen keine Firmen bewerben. Um den anzuhörenden Personen die Anfahrt zu erleichtern, sollen die Anhörungen dezentral im gesamten Bundesgebiet stattfinden, vorzugsweise in größeren Städten. Die Anhörungsbeauftragten sollen so ausgewählt werden, dass Betroffenen in allen Regionen Deutschlands ein möglichst wohnortnahes Anhörungsangebot zur Verfügung steht. Hierzu ist beabsichtigt, Verträge mit 14 Anhörungsbeauftragten abzuschließen. Vorgesehen ist eine Verteilung mit zwei Standorten in Schleswig-Holstein/Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern (Los 1), einem Standort in Niedersachsen (Los 2), drei Standorten in Berlin/Brandenburg (Los 3), ein Standort in Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen (Los 4), zwei Standorten in Nordrhein-Westfalen (Los 5), einem Standort in Hessen (Los 6), einem Standort im Saarland (Los 7), einem Standort in Baden-Württemberg (Los 8) sowie zwei Standorten in Bayern (Los 9). Die Verträge mit den Anhörungsbeauftragten sollen zunächst bis zum 31. Dezember 2027 geschlossen werden. Es besteht - vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel - die Absicht, die Verträge jährlich bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von insgesamt vier Jahren bis 31. Dezember 2030 zu verlängern. Jede Anhörungsbeauftragte bzw. jeder Anhörungsbeauftragte muss bereit sein, monatlich mindestens zwei Anhörungen durchzuführen. Insgesamt beabsichtigt die Kommission, etwa 400 Anhörungen pro Jahr durchzuführen. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage2_Leistungsbeschreibung. Dez. 2026 – Dez. 2027
LOT-0009 Durchführung von vertraulichen Anhörungen für die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung von Anhörungen Betroffener sexuellen Missbrauchs in Kindheit und Jugend sowie von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen (Bekannte, Angehörige, Lehrerinnen und Lehrer etc.) zu ihren Missbrauchserfahrungen bzw. Beobachtungen durch Anhörungsbeauftragte. Da für die Durchführung der Anhörungen eine größtmögliche Vertraulichkeit gewährleistet werden soll, richtet sich das Ausschreibungsvorhaben an Berufsgeheimnisträger, insbesondere Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte sowie psychologische Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten. Es können sich nur einzelne natürliche Personen, hingegen keine Firmen bewerben. Um den anzuhörenden Personen die Anfahrt zu erleichtern, sollen die Anhörungen dezentral im gesamten Bundesgebiet stattfinden, vorzugsweise in größeren Städten. Die Anhörungsbeauftragten sollen so ausgewählt werden, dass Betroffenen in allen Regionen Deutschlands ein möglichst wohnortnahes Anhörungsangebot zur Verfügung steht. Hierzu ist beabsichtigt, Verträge mit 14 Anhörungsbeauftragten abzuschließen. Vorgesehen ist eine Verteilung mit zwei Standorten in Schleswig-Holstein/Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern (Los 1), einem Standort in Niedersachsen (Los 2), drei Standorten in Berlin/Brandenburg (Los 3), ein Standort in Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen (Los 4), zwei Standorten in Nordrhein-Westfalen (Los 5), einem Standort in Hessen (Los 6), einem Standort im Saarland (Los 7), einem Standort in Baden-Württemberg (Los 8) sowie zwei Standorten in Bayern (Los 9). Die Verträge mit den Anhörungsbeauftragten sollen zunächst bis zum 31. Dezember 2027 geschlossen werden. Es besteht - vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel - die Absicht, die Verträge jährlich bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von insgesamt vier Jahren bis 31. Dezember 2030 zu verlängern. Jede Anhörungsbeauftragte bzw. jeder Anhörungsbeauftragte muss bereit sein, monatlich mindestens zwei Anhörungen durchzuführen. Insgesamt beabsichtigt die Kommission, etwa 400 Anhörungen pro Jahr durchzuführen. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage2_Leistungsbeschreibung. Dez. 2026 – Dez. 2027

Vergabeunterlagen

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Verfahren

Verfahrensart
VGV
Veröffentlicht
10. August 2026
Angebotsfrist
16. September 2026, 08:00

Vergabestelle

Stelle
Die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (Aufarbeitungskommission)
Kontakt
zentrale-beschaffung@bafza.bund.de
Original
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Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung der Vergabestelle.