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Mittels dieser Vergabe möchte der Brandenburgische IT-Dienstleister seinen Produktkatalog um kleinere, mobile Endgeräte sowie Smartphones erweitern. Derzeit beinhaltet unser Produktportfolio Tablets mit Windows Betriebssystem. Mit dieser Ausschreibung sollen hochmobile Endgeräte, zum einen in Tablet-Bauweise auch in kleineren Displaygrößen und zum anderen Smartphones in Barren-Form angeboten werden. Für die Smartphones wird nur nach einer Displaygröße bzw. nur einer Formfaktorklasse unterschieden, bei den Tablets werden die gewünschten Displaygrößen in zwei Größenordnungen bzw. Formfaktorklassen unterteilt. Mit schrumpfender Displaygröße nimmt bei den Tablets die Modellvielfalt von Geräten, die das Windows Betriebssystem unterstützen, stark ab. Daher sind Geräte mit alternativen Betriebssystemen anzubieten.
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Die Ausschreibung ist in 2 Lose aufgeteilt; Angebote sind je Los oder für mehrere Lose zulässig.
| Los | Leistung | Ausführung |
|---|---|---|
| LOT-0001 | "Rahmenvertrag (RV) zum Bezug von Tablets inklusive Zubehör und Services" Der Auftraggeber geht über die Gesamtlaufzeit von einem prognostizierten Gesamtumfang von ca. 5.000 Tablets und 2.500 Smartphones inklusive Serviceleistungen, sowie zuzüglich Zubehör aus. Eine Aufteilung nach Betriebssystemen ist nicht möglich, da dies von Nutzerpräferenzen abhängt. Eine Abrufverpflichtung des AGs bezüglich der Produkte und / oder Mengen besteht nicht. Näheres zum Leistungsgegenstand ist in der Leistungsbeschreibung Teil B geregelt. | — |
| LOT-0002 | "Rahmenvertrag (RV) zum Bezug von Smartphones inklusive Zubehör und Services" Der Auftraggeber geht über die Gesamtlaufzeit von einem prognostizierten Gesamtumfang von ca. 5.000 Tablets und 2.500 Smartphones inklusive Serviceleistungen, sowie zuzüglich Zubehör aus. Eine Aufteilung nach Betriebssystemen ist nicht möglich, da dies von Nutzerpräferenzen abhängt. Eine Abrufverpflichtung des AGs bezüglich der Produkte und / oder Mengen besteht nicht. Näheres zum Leistungsgegenstand ist in der Leistungsbeschreibung Teil B geregelt. | — |
Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung der Vergabestelle.