335.292VGV OFFEN
Die RSAG Anstalt des öffentlichen Rechts (RSAG) ist der kommunale Entsorger im Rhein-Sieg-Kreis. Zur Abdeckung ihres Strombedarfs benötigt die RSAG ab dem 01.01.2027 einen neuen Stromliefervertrag auf der Basis eines flexiblen Beschaffungs- und Portfoliomodells für die in der Lieferstellenliste aufgeführten Standorte und Abnahmestellen Der tatsächlich an den Auftraggeber gelieferte Strom muss bilanziell zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Gegenstand des Auftrags ist die vollständige und unterbrechungsfreie Lieferung des erforderlichen Netzbezugs einschließlich aller zur Durchführung der Belieferung notwendigen energiewirtschaftlichen Leistungen. Hierzu gehören insbesondere Bilanzierung, Mengen- und Portfoliobewirtschaftung, Preisfixierungen, Abrechnung, Marktkommunikation und Reporting nach Maßgabe insbesondere der Leistungsbeschreibung und der jeweils einschlägigen Preisgruppenanlage sowie des Stromliefervertrags. Die ausgeschriebenen Lieferstellen werden abhängig von Messung, Bilanzierung und Preisbildungslogik unterschiedlichen Preisgruppen zugeordnet. Die verbindliche Zuordnung jeder Lieferstelle ergibt sich aus der gesonderten Lieferstellenliste. - Preisgruppe 1 - RLM: Lieferstellen mit registrierender Leistungsmessung oder einer sonstigen messwertbasierten Bilanzierung, für die ein flexibles Terminmarkt- und Spotmarktmodell gilt. - Preisgruppe 2 - SLP: Lieferstellen mit Standardlastprofil, für die ein jährlich fixierter strukturierter Arbeitspreis mit einem aggregierten Mengentoleranzband gilt. Die Preisgruppen sind keine Lose. Sie bilden unterschiedliche Preis- und Abrechnungsmodelle innerhalb eines einheitlichen Lieferauftrags. Der Zuschlag wird einheitlich für sämtliche ausgeschriebenen Lieferstellen erteilt.
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Die Ausschreibung ist in 1 Lose aufgeteilt; Angebote sind je Los oder für mehrere Lose zulässig.
| Los | Leistung | Ausführung |
|---|---|---|
| LOT-0001 | EU-weite Ausschreibung der Stromlieferung für verschiedene RSAG-Standorte und Abnahmestellen Siehe Ziff. 2.1 | Dez. 2026 – Dez. 2030 |
Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung der Vergabestelle.