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Rahmenvereinbarung zur Abholung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen auf den Recyclinghöfen im Kreis Ostholstein
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| Los | Leistung | Ausführung |
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| LOT-0001 | Rahmenvereinbarung zur Abholung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen auf den Recyclinghöfen Rahmenvereinbarung zur Abholung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen auf den Recyclinghöfen im Kreis Ostholstein Der Zweckverband Ostholstein, Geschäftsbereich Abfallwirtschaft betreibt drei Recyclinghöfe im Kreis Ostholstein: den Recyclinghof Nord im Meeschendorfer Weg, 23758 Heiligenhafen (Neuratjensdorf), den Recyclinghof Mitte im Industrieweg 15, 23730 Neustadt i.H. und den Recyclinghof Süd im Loog 13, 23611 Bad Schwartau. Auf den drei Recyclinghöfen werden diverse gefährliche Abfälle aus Haushalten und Gewerbetrieben angenommen und gesammelt. Die jährlich gesammelten Mengen (Stand 2025) sind in der Leistungsbeschreibung Punkt 03.1 Recyclinghof Nord, 03.2 Recyclinghof Mitte, 03.3 Recyclinghof Süd sowie 03.4 Tausch von Sicherheitsbehälter und 03.5 Gestellung Sicherheitsbehälter Lithiumba aufgeführt. | Dez. 2026 – Dez. 2028 |
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