DVI.SB.904.26VGV OFFEN

Stadtbahn; Neubau Betriebshof - Planungsleistungen nach HOAI

Ausschreibende Stelle
Landeshauptstadt Kiel - Der Oberbürgermeister
Leistungsort
Kiel, Kreisfreie Stadt
Angebotsfrist
01. September 2026, 06:40 in 8 Tagen
Leistung
CPV 71000000
Original
Bekanntmachung öffnen
Projektbeschreibung

Stadtbahn Kiel; Neubau Betriebshof - Planungsleistungen nach HOAI für Generalplanung (Objektplanung Gebäude, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung, Bauphysik)

Solche Ausschreibungen gibt es laufend.
Lassen Sie sich die nächste bringen.

TenderGenie liest täglich alle deutschen Vergabeplattformen und benachrichtigt Sie, wenn eine Ausschreibung zu Ihrem Betrieb passt. Aus dieser Seite abgeleitet:

Architektur, Ingenieurwesen & Planung Kiel, Kreisfreie Stadt Öffentliche Auftraggeber

Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar

Lose

Die Ausschreibung ist in 1 Lose aufgeteilt; Angebote sind je Los oder für mehrere Lose zulässig.

Los Leistung Ausführung
LOT-0001 Stadtbahn; Neubau Betriebshof - Planungsleistungen nach HOAI Die Landeshauptstadt Kiel beabsichtigt initial den Neubau eines Betriebshofs mit Betriebsdienstgebäude und Werkstätten im Rahmen des Mobilitätsprojektes Stadtbahn Kiel. Gegenstand der Vergabe sind Planungsleistungen nach HOAI für die Generalplanung bestehend aus Objektplanung Gebäude, Technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung und Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik und Raumakustik). Die Vergabe der Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4, die in zwei Leistungsstufen gegliedert werden, soll stufenweise beauftragt werden. Ein Anspruch auf Beauftragung der zweiten Leistungsstufe (Leistungsphasen 3-4) besteht nicht.

Vergabeunterlagen

Verfahren

Verfahrensart
VGV
Veröffentlicht
23. Juli 2026
Fragefrist
19. August 2026
Angebotsfrist
01. September 2026, 06:40

Vergabestelle

Stelle
Landeshauptstadt Kiel - Der Oberbürgermeister
Kontakt
zentralevergabestelle@kiel.de
Original
Bekanntmachung auf dem Vergabeportal öffnen

Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung der Vergabestelle.