0270.ZV-18-26-07VGV OFFEN
Die Regierung von Schwaben betreibt den ANKER Schwaben, bestehend aus mehreren Dependancen an verschiedenen Standorten, zur Unterbringung und Versorgung von Asylbegehrenden im Regierungsbezirk Schwaben. Gegenstand dieses Dienstleistungsvertrags sind Verpflegungsleistungen, die vom Auftragnehmer für eine oder mehrere Einrichtungen des Auftraggebers erbracht werden Die Vergabe erfolgt losweise. Die konkrete Ausgestaltung der Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie dem Preisblatt unter "Produkte/Leistungen". Der Auftragnehmer stellt durch seine Leistungserbringung die tägliche Vollverpflegung der Bewohner an 365 Verpflegungstagen pro Jahr (Schaltjahre: 366 Tage im Jahr) in der Einrichtung sicher. Die Speisen und Getränke werden vom Auftragnehmer entsprechend zuvor mit dem Auftraggeber abgestimmter Speisepläne angeliefert und im Rahmen der Essensausgabe in der Einrichtung verteilt. Der Auftragnehmer übernimmt dabei die Produktion und Lieferung, die Essensausgabe der Speisen inklusive der Kontrolle der Essensberechtigung. Die Verpflegung in den jeweiligen Einrichtungen wird entsprechend der tatsächlichen Belegung täglich durch den Auftraggeber abgerufen. Eine geringere Belegung ist jederzeit möglich. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme einer Mindestmenge besteht nicht. Die Bereithaltungspauschale gemäß Ziffer 3.1 des Dienstleistungsvertrags bleibt hiervon unberührt. In Ausnahmefällen kann es aufgrund kurzfristiger Überbelegungen erforderlich sein, mehr Personen zu verpflegen als die jeweils angegebene maximale Belegung vorsieht. Aktenzeichen der Regierung von Schwaben: RvS.SG14.2-6740.4-5/16
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Die Ausschreibung ist in 2 Lose aufgeteilt; Angebote sind je Los oder für mehrere Lose zulässig.
| Los | Leistung | Ausführung |
|---|---|---|
| LOT-0001 | Behördenzentrum Augsburg, Aindlinger Str. 16 Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben, betreibt die ANKER-Dependance "Behördenzentrum Augsburg, Aindlinger Str. 16 in 86167 Augsburg" mit einer Kapazität von 176 Unterbringungsplätzen. Die Einrichtung dient der Unterbringung und Versorgung von Asylbegehrenden nach § 44 AsylG. Gegenstand der Ausschreibung sind Verpflegungsleistungen für die in der Einrichtung untergebrachten Personen. Der Auftragnehmer stellt durch seine Leistungserbringung die tägliche Vollverpflegung der untergebrachten Personen an 365 Verpflegungstagen pro Jahr (Schaltjahre: 366 Tage im Jahr) in der Einrichtung sicher. Die Speisen und Getränke werden vom Auftragnehmer entsprechend zuvor mit dem Auftraggeber abgestimmter Speisepläne angeliefert und im Rahmen der Essensausgabe in der Einrichtung verteilt. Der Auftragnehmer übernimmt dabei die Produktion und Lieferung, die Essensausgabe der Speisen inklusive der Kontrolle der Essensberechtigung. Die Verpflegung in der Einrichtung für grundsätzlich bis zu 176 untergebrachte Personen wird dabei entsprechend der Belegung täglich abgerufen. Eine geringere Belegung ist möglich. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme einer Mindestmenge besteht nicht. Die Bereithaltungspauschale nach Ziff. 3.1 des Dienstleistungsvertrags bleibt hiervon unberührt. In Ausnahmesituationen können für den Fall einer kurzfristigen Überbelegung auch mehr als 176 Personen zu verpflegen sein. Aktenzeichen der Regierung von Schwaben: RvS.SG14.2-6740.4-6/10 | Nov. 2026 – Feb. 2028 |
| LOT-0002 | ANKER-Dependance Untermeitingen, Gutenbergstr. 5 Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben, betreibt die ANKER-Dependance Untermeitingen, Gutenbergstr. 5 in 86836 Untermeitingen mit einer Kapazität von 290 Unterbringungsplätzen. Die Einrichtung dient der Unterbringung und Versorgung von Asylbegehrenden nach § 44 AsylG. Gegenstand der Ausschreibung sind Verpflegungsleistungen für die in der Einrichtung untergebrachten Personen. Der Auftragnehmer stellt durch seine Leistungserbringung die tägliche Vollverpflegung der untergebrachten Personen an 365 Verpflegungstagen pro Jahr (Schaltjahre: 366 Tage im Jahr) in der Einrichtung sicher. Die Speisen und Getränke werden vom Auftragnehmer entsprechend zuvor mit dem Auftraggeber abgestimmter Speisepläne angeliefert und im Rahmen der Essensausgabe in der Einrichtung verteilt. Der Auftragnehmer übernimmt dabei die Produktion und Lieferung, die Essensausgabe der Speisen inklusive der Kontrolle der Essensberechtigung. Die Verpflegung in der Einrichtung für grundsätzlich bis zu 290 untergebrachte Personen wird dabei entsprechend der Belegung täglich abgerufen. Eine geringere Belegung ist möglich. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme einer Mindestmenge besteht nicht. Die Bereithaltungspauschale nach Ziff. 3.1 des Dienstleistungsvertrags bleibt hiervon unberührt. In Ausnahmesituationen können für den Fall einer kurzfristigen Überbelegung auch mehr als 290 Personen zu verpflegen sein. Aktenzeichen der Regierung von Schwaben: RvS.SG14.2-6740.4-12/13 | Nov. 2026 – Feb. 2028 |
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Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung der Vergabestelle.