54-001-26-00VGV OFFEN
Zu dieser Ausschreibung liegt keine Beschreibung vor. Die folgenden Angaben stammen aus der Bekanntmachung.
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Die Ausschreibung ist in 5 Lose aufgeteilt; Angebote sind je Los oder für mehrere Lose zulässig.
| Los | Leistung | Ausführung |
|---|---|---|
| LOT-0005 | Straßenmeisterei Torgau Zur Beseitigung winterlicher Glätte auf Bundes-, Staats- und Kreisstraßen werden auftauende Streustoffe im Rahmen der sogenannten Feuchtsalzstreuung eingesetzt. Als Auftausalz und Salz für die Solemischstationen kommt dafür Stein-Gewerbesalz Natriumchlorid (NaCl) zum Einsatz. Der Landkreis verfügt über fünf Straßenmeistereien, die in der Ausschreibung jeweils ein Los bilden (Los 1 bis 5). Los 5 befasst sich dabei mit der Straßenmeisterei Torgau. Während der Winterperiode sind die Straßenmeistereien zur Aufrechterhaltung der Mindestmaterialbestände je nach Witterung und Materialverbrauch bedarfs- und qualitätsgerecht zu beliefern. Der zu liefernde Taustoff (NaCl) soll der DIN EN 16811-1:2016-10 in der geltenden Fassung entsprechen. Es ist zu beachten, dass das Salz freifließend und brauchbar geliefert werden muss. Das Auftausalz soll über einen Zeitraum von drei Jahren bei trockener Lagerung in einem rieselfähigen und gemäß DIN EN 15597-1 brauchbaren Zustand bleiben. Die Zugabe des Antibackmittels in der hierfür benötigten Menge und die gleichmäßige Verteilung im Salz liegen dabei in der Verantwortung des Bieters. Die per Einzelabforderung (Bestellschein) abgerufenen Lieferungen sollen mit dem Lager angepassten Transportfahrzeugen erfolgen. Die Straßenmeistereien sind arbeitstäglich in der Zeit von 7:00 bis 15:00 Uhr erreichbar. Auf dem Betriebsgelände der Straßenmeistereien gilt die StVO. Den Anweisungen der Bediensteten ist auf dem Betriebsgelände Folge zu leisten. Die Lieferung soll durch geeignete Fahrzeuge des Auftragnehmers entsprechend dem Leistungsverzeichnis erfolgen und schließt die Entladung in die Lagerhallen und Silos des Auftraggebers ein. Der Auftragnehmer ist gehalten, sich von den örtlichen Gegebenheiten an den Lieferstandorten der Lagerstätten vor der Lieferung zu überzeugen. Der Vertrag ist als Rahmenvereinbarung zu betrachten und beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.10.2027. Optional verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, falls nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag drei Monate vor Vertragsbeendigung schriftlich kündigt. Die Kündigung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Das Vertragsverhältnis endet spätestens zum 31.10.2030, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf. | Okt. 2026 – Okt. 2027 |
| LOT-0002 | Straßenmeisterei Delitzsch Zur Beseitigung winterlicher Glätte auf Bundes-, Staats- und Kreisstraßen werden auftauende Streustoffe im Rahmen der sogenannten Feuchtsalzstreuung eingesetzt. Als Auftausalz und Salz für die Solemischstationen kommt dafür Stein-Gewerbesalz Natriumchlorid (NaCl) zum Einsatz. Der Landkreis verfügt über fünf Straßenmeistereien, die in der Ausschreibung jeweils ein Los bilden (Los 1 bis 5). Los 2 befasst sich dabei mit der Straßenmeisterei Delitzsch. Während der Winterperiode sind die Straßenmeistereien zur Aufrechterhaltung der Mindestmaterialbestände je nach Witterung und Materialverbrauch bedarfs- und qualitätsgerecht zu beliefern. Der zu liefernde Taustoff (NaCl) soll der DIN EN 16811-1:2016-10 in der geltenden Fassung entsprechen. Es ist zu beachten, dass das Salz freifließend und brauchbar geliefert werden muss. Das Auftausalz soll über einen Zeitraum von drei Jahren bei trockener Lagerung in einem rieselfähigen und gemäß DIN EN 15597-1 brauchbaren Zustand bleiben. Die Zugabe des Antibackmittels in der hierfür benötigten Menge und die gleichmäßige Verteilung im Salz liegen dabei in der Verantwortung des Bieters. Die per Einzelabforderung (Bestellschein) abgerufenen Lieferungen sollen mit dem Lager angepassten Transportfahrzeugen erfolgen. Die Straßenmeistereien sind arbeitstäglich in der Zeit von 7:00 bis 15:00 Uhr erreichbar. Auf dem Betriebsgelände der Straßenmeistereien gilt die StVO. Den Anweisungen der Bediensteten ist auf dem Betriebsgelände Folge zu leisten. Die Lieferung soll durch geeignete Fahrzeuge des Auftragnehmers entsprechend dem Leistungsverzeichnis erfolgen und schließt die Entladung in die Lagerhallen und Silos des Auftraggebers ein. Der Auftragnehmer ist gehalten, sich von den örtlichen Gegebenheiten an den Lieferstandorten der Lagerstätten vor der Lieferung zu überzeugen. Der Vertrag ist als Rahmenvereinbarung zu betrachten und beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.10.2027. Optional verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, falls nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag drei Monate vor Vertragsbeendigung schriftlich kündigt. Die Kündigung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Das Vertragsverhältnis endet spätestens zum 31.10.2030, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf. | Okt. 2026 – Okt. 2027 |
| LOT-0003 | Straßenmeisterei Eilenburg Zur Beseitigung winterlicher Glätte auf Bundes-, Staats- und Kreisstraßen werden auftauende Streustoffe im Rahmen der sogenannten Feuchtsalzstreuung eingesetzt. Als Auftausalz und Salz für die Solemischstationen kommt dafür Stein-Gewerbesalz Natriumchlorid (NaCl) zum Einsatz. Der Landkreis verfügt über fünf Straßenmeistereien, die in der Ausschreibung jeweils ein Los bilden (Los 1 bis 5). Los 3 befasst sich dabei mit der Straßenmeisterei Eilenburg. Während der Winterperiode sind die Straßenmeistereien zur Aufrechterhaltung der Mindestmaterialbestände je nach Witterung und Materialverbrauch bedarfs- und qualitätsgerecht zu beliefern. Der zu liefernde Taustoff (NaCl) soll der DIN EN 16811-1:2016-10 in der geltenden Fassung entsprechen. Es ist zu beachten, dass das Salz freifließend und brauchbar geliefert werden muss. Das Auftausalz soll über einen Zeitraum von drei Jahren bei trockener Lagerung in einem rieselfähigen und gemäß DIN EN 15597-1 brauchbaren Zustand bleiben. Die Zugabe des Antibackmittels in der hierfür benötigten Menge und die gleichmäßige Verteilung im Salz liegen dabei in der Verantwortung des Bieters. Die per Einzelabforderung (Bestellschein) abgerufenen Lieferungen sollen mit dem Lager angepassten Transportfahrzeugen erfolgen. Die Straßenmeistereien sind arbeitstäglich in der Zeit von 7:00 bis 15:00 Uhr erreichbar. Auf dem Betriebsgelände der Straßenmeistereien gilt die StVO. Den Anweisungen der Bediensteten ist auf dem Betriebsgelände Folge zu leisten. Die Lieferung soll durch geeignete Fahrzeuge des Auftragnehmers entsprechend dem Leistungsverzeichnis erfolgen und schließt die Entladung in die Lagerhallen und Silos des Auftraggebers ein. Der Auftragnehmer ist gehalten, sich von den örtlichen Gegebenheiten an den Lieferstandorten der Lagerstätten vor der Lieferung zu überzeugen. Der Vertrag ist als Rahmenvereinbarung zu betrachten und beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.10.2027. Optional verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, falls nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag drei Monate vor Vertragsbeendigung schriftlich kündigt. Die Kündigung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Das Vertragsverhältnis endet spätestens zum 31.10.2030, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf. | Okt. 2026 – Okt. 2027 |
| LOT-0001 | Straßenmeisterei Dahlen Zur Beseitigung winterlicher Glätte auf Bundes-, Staats- und Kreisstraßen werden auftauende Streustoffe im Rahmen der sogenannten Feuchtsalzstreuung eingesetzt. Als Auftausalz und Salz für die Solemischstationen kommt dafür Stein-Gewerbesalz Natriumchlorid (NaCl) zum Einsatz. Der Landkreis verfügt über fünf Straßenmeistereien, die in der Ausschreibung jeweils ein Los bilden (Los 1 bis 5). Los 1 befasst sich dabei mit der Straßenmeisterei Dahlen. Während der Winterperiode sind die Straßenmeistereien zur Aufrechterhaltung der Mindestmaterialbestände je nach Witterung und Materialverbrauch bedarfs- und qualitätsgerecht zu beliefern. Der zu liefernde Taustoff (NaCl) soll der DIN EN 16811-1:2016-10 in der geltenden Fassung entsprechen. Es ist zu beachten, dass das Salz freifließend und brauchbar geliefert werden muss. Das Auftausalz soll über einen Zeitraum von drei Jahren bei trockener Lagerung in einem rieselfähigen und gemäß DIN EN 15597-1 brauchbaren Zustand bleiben. Die Zugabe des Antibackmittels in der hierfür benötigten Menge und die gleichmäßige Verteilung im Salz liegen dabei in der Verantwortung des Bieters. Die per Einzelabforderung (Bestellschein) abgerufenen Lieferungen sollen mit dem Lager angepassten Transportfahrzeugen erfolgen. Die Straßenmeistereien sind arbeitstäglich in der Zeit von 7:00 bis 15:00 Uhr erreichbar. Auf dem Betriebsgelände der Straßenmeistereien gilt die StVO. Den Anweisungen der Bediensteten ist auf dem Betriebsgelände Folge zu leisten. Die Lieferung soll durch geeignete Fahrzeuge des Auftragnehmers entsprechend dem Leistungsverzeichnis erfolgen und schließt die Entladung in die Lagerhallen und Silos des Auftraggebers ein. Der Auftragnehmer ist gehalten, sich von den örtlichen Gegebenheiten an den Lieferstandorten der Lagerstätten vor der Lieferung zu überzeugen. Der Vertrag ist als Rahmenvereinbarung zu betrachten und beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.10.2027. Optional verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, falls nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag drei Monate vor Vertragsbeendigung schriftlich kündigt. Die Kündigung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Das Vertragsverhältnis endet spätestens zum 31.10.2030, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf. | Okt. 2026 – Okt. 2027 |
| LOT-0004 | Straßenmeisterei Oschatz Zur Beseitigung winterlicher Glätte auf Bundes-, Staats- und Kreisstraßen werden auftauende Streustoffe im Rahmen der sogenannten Feuchtsalzstreuung eingesetzt. Als Auftausalz und Salz für die Solemischstationen kommt dafür Stein-Gewerbesalz Natriumchlorid (NaCl) zum Einsatz. Der Landkreis verfügt über fünf Straßenmeistereien, die in der Ausschreibung jeweils ein Los bilden (Los 1 bis 5). Los 4 befasst sich dabei mit der Straßenmeisterei Oschatz. Während der Winterperiode sind die Straßenmeistereien zur Aufrechterhaltung der Mindestmaterialbestände je nach Witterung und Materialverbrauch bedarfs- und qualitätsgerecht zu beliefern. Der zu liefernde Taustoff (NaCl) soll der DIN EN 16811-1:2016-10 in der geltenden Fassung entsprechen. Es ist zu beachten, dass das Salz freifließend und brauchbar geliefert werden muss. Das Auftausalz soll über einen Zeitraum von drei Jahren bei trockener Lagerung in einem rieselfähigen und gemäß DIN EN 15597-1 brauchbaren Zustand bleiben. Die Zugabe des Antibackmittels in der hierfür benötigten Menge und die gleichmäßige Verteilung im Salz liegen dabei in der Verantwortung des Bieters. Die per Einzelabforderung (Bestellschein) abgerufenen Lieferungen sollen mit dem Lager angepassten Transportfahrzeugen erfolgen. Die Straßenmeistereien sind arbeitstäglich in der Zeit von 7:00 bis 15:00 Uhr erreichbar. Auf dem Betriebsgelände der Straßenmeistereien gilt die StVO. Den Anweisungen der Bediensteten ist auf dem Betriebsgelände Folge zu leisten. Die Lieferung soll durch geeignete Fahrzeuge des Auftragnehmers entsprechend dem Leistungsverzeichnis erfolgen und schließt die Entladung in die Lagerhallen und Silos des Auftraggebers ein. Der Auftragnehmer ist gehalten, sich von den örtlichen Gegebenheiten an den Lieferstandorten der Lagerstätten vor der Lieferung zu überzeugen. Der Vertrag ist als Rahmenvereinbarung zu betrachten und beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.10.2027. Optional verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, falls nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag drei Monate vor Vertragsbeendigung schriftlich kündigt. Die Kündigung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Das Vertragsverhältnis endet spätestens zum 31.10.2030, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf. | Okt. 2026 – Okt. 2027 |
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