LRA-2026-0017VGV OFFEN

Beschaffung schulischer mobiler Endgeräte (Apple)

Ausschreibende Stelle
Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Leistungsort
Ansbach, Kreisfreie Stadt
Angebotsfrist
08. September 2026, 08:00 in 15 Tagen
Leistung
CPV 30000000
Original
Bekanntmachung öffnen
Projektbeschreibung

Beschaffung schulischer mobiler Endgeräte (Apple-Geräte) für die in der Sachträgerschaft des Landkreises Ansbach stehenden Schulen

Solche Ausschreibungen gibt es laufend.
Lassen Sie sich die nächste bringen.

TenderGenie liest täglich alle deutschen Vergabeplattformen und benachrichtigt Sie, wenn eine Ausschreibung zu Ihrem Betrieb passt. Aus dieser Seite abgeleitet:

Büro, Verwaltung & Organisation Ansbach, Kreisfreie Stadt Öffentliche Auftraggeber

Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar

Lose

Die Ausschreibung ist in 1 Lose aufgeteilt; Angebote sind je Los oder für mehrere Lose zulässig.

Los Leistung Ausführung
LOT-0000 Beschaffung schulischer mobiler Endgeräte (Apple) Der Landkreis Ansbach hat als Sachträger für mehrerer Schulen im Landkreis Ansbach die Lieferung mehrerer IT-Hardware (unter anderem iPads inkl. Zubehör, MacBooks, Apple TV etc.) zu vergeben. Die IT-Hardware ist an das Landratsamt Ansbach zu liefern. Die Leistung wird ungeteilt in einem Los vergeben. Eine Losaufteilung ist insbesondere nicht vorgesehen. Folgende Hardware soll unter anderem beschafft werden: Ipads und Zubehör: 383x Ipads 383x Ipad - Gravur / Beschriftung 333x Ipad - Stift 80x Ipad - Hülle 303x Ipad - Tastatur inkl. Hülle 383x Schutzfolie Sonstige Prdukte: 9x MacBook 2x MacMini 1x Apple TV Okt. 2026 – Nov. 2026

Vergabeunterlagen

Die Vergabeunterlagen konnten nicht automatisch geladen werden. Du findest sie direkt beim Auftraggeber.

Verfahren

Verfahrensart
VGV
Veröffentlicht
04. August 2026
Angebotsfrist
08. September 2026, 08:00

Vergabestelle

Stelle
Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Kontakt
vergabestelle@landratsamt-ansbach.de
Original
Bekanntmachung auf dem Vergabeportal öffnen

Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung der Vergabestelle.