VE7-34VGV OFFEN
Im Rahmen der Sanierung der denkmalgeschützten Stadthalle Braunschweig wird die Überprüfung der Bauleistungen und die sachverständige Beratung des Auftraggebers vergeben.
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| Los | Leistung | Ausführung |
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| LOT-0001 | Bausachverständiger / Technisches Baucontrolling Im Rahmen der Sanierung der denkmalgeschützten Stadthalle Braunschweig wird die Überprüfung der Bauleistungen und die sachverständige Beratung des Auftraggebers vergeben. Das Projekt umfasst ca. 85 separat beauftragte Gewerke (KG 300 ca. 56 Gewerke, KG 400 ca. 25 Gewerke). Für die Bauausführung sind Bauleitungen für die Fachbereiche Hochbau, Technische Gebäudeausrüstung (TGA), Bühnentechnik, Schadstoffsanierung, Außenanlagen und Medientechnik vorgesehen. Darüber hinaus werden Prüfsachverständige für die Fachgebiete Standsicherheit (Statik), Brandmeldeanlagen (BMA), Sprachalarmanlagen (SAA), Sprinkleranlagen, Lüftungs- und Entrauchungsanlagen, Bühnentechnik sowie Blitzschutz eingebunden. Bei der Sanierung besteht der Fokus auf dem Zusammenspiel der zeitgemäßen Nutzung zugunsten der denkmalgeschützten Substanz. Eine langfristige, nachhaltige Betreibung des Gebäudes aus modernster technischer Gebäudeausstattung mit Wahrung der denkmalgeschützten Identität und der Integration guter Lösungen in der Ausführung. Die anrechenbaren Kosten verteilen sich nach derzeitigem Stand wie folgt: Kostengruppe 300: ca. 40 Mio. € (netto) Kostengruppe 400: ca. 40 Mio. € (netto) Die Aufgabe des Auftragnehmers besteht darin, ab 10/ 2026 die Bauausführung der Gewerke der KG 300 und 400 gemäß DIN 276 auf der Baustelle technisch und qualitativ zu prüfen, zu dokumentieren, zu beanstanden und den Bauherrn hinsichtlich der umgesetzten und noch umzusetzenden Ausführungsqualitäten zu beraten. Da es sich bei der Baumaßnahme um eine Sanierung eines denkmalgeschützten und aufgrund der Bauzeit schadstoffbelasteten Gebäudes handelt, müssen zwangsläufig im laufenden Baubetrieb Planungen und Qualitäten angepasst werden. Der Auftragnehmer übernimmt ausdrücklich keine Aufgaben der Bauleitung, sondern wird ausschließlich in der Funktion eines sachverständigen Beraters des Bauherrn tätig. Der Auftraggeber erwartet, dass der Auftragnehmer auch kurzfristig - spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Aufforderung - auf der Baustelle erscheinen kann. Der Auftraggeber weist besonders auf dem Umfang des Bauprojekts und die Menge der durch den Auftragnehmer zu begutachtenden Gewerke hin. Der Auftragnehmer bestätigt mit Abschluss des Vertrags, dass er sich damit vertraut gemacht hat. Hierzu bietet der Auftraggeber die Möglichkeit, die Baustelle zu besichtigen. Termine sind am 24. Und 26.08.2026 nach Absprache (über die E-Vergabe-Plattform) möglich. | — |
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