CVAG/26/F01SektVO OFFEN
Planungsleistungen Neubau Brückenbauwerk Südring
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Die Ausschreibung ist in 1 Lose aufgeteilt; Angebote sind je Los oder für mehrere Lose zulässig.
| Los | Leistung | Ausführung |
|---|---|---|
| LOT-0000 | Planungsleistungen ENB Brücke Südring Das Brückenbauwerk Südring im Zuge der Trasse Markersdorf wurde 1977 errichtet. Es dient zur Überführung der zweigleisigen Trasse Markersdorf über den Fluss Chemnitz, die Bahnstrecke Chemnitz-Stollberg sowie einen kommunalen Anliegerweg. Die Brücke verläuft parallel zu den beiden Straßenbrücken des Südringes in unmittelbarer Nachbarschaft. Es handelt sich um eine Spannbet-onkonstruktion. Aufgrund der aktuellen Erfahrungen auf nationaler Ebene mit baugleichen Spannbet-onbrücken wurde entschieden, einen Ersatzneubau mittelfristig zu errichten. Es handelt sich um einen fünffeldrigen Spannbetonüberbau mit Mittelträgerquerschnitt. Der Überbau ist in der Längsrichtung vorgespannt. Infolge Spannungsrisskorrosion ist das Brückenbauwerk gefährdet. Es soll daher eine Planung gestartet werden, mit dem Ziel, Varianten für einen Ersatzneubau zu unter-suchen und festzulegen. Dabei soll die Bestandsgeometrie der Gesamtanlage als Grundlage dienen und möglichst wieder abgebildet werden. Es sind drei Varianten des Brückenneubaues zu untersuchen. Diese sind mindestens anhand der folgenden Kriterien zu bewerten: - Investitionskosten - Bauzeit und damit Sperrzeiten für den Straßenbahnverkehr - Eingriffe in den Bestand - Genehmigungsfähigkeit - Unterhaltungsaufwand über die Nutzungsdauer Die Varianten sollen sich mindestens nach den folgenden Merkmalen unterscheiden: - Tragwerkskonzept - Bauverfahren - Umgang mit Bestandsgründungen Die Nutzungszeit des Neubaus soll rd. 70 Jahre betragen. Für den Neubau des Brückenbauwerkes ist ein Planungsangebot für die Leistungsphasen 1 - 9 nach HOAI abzugeben. Die Planungsgrenzen sind in den Vergabeunterlagen näher dargestellt. Eine Besichtigung der Anlage im Vorfeld der Angebotsabgabe ist ausdrücklich erwünscht. Auf Unkenntnis der örtlichen Bedingungen und Zustände von Objekt, technischer Anlage und Außenanlagen kann im späteren Planungsprozess kein Bezug genommen werden. | Nov. 2026 – Mai 2032 |
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