04-5/2026/37.2VGV OFFEN
Das auf insgesamt zehn Jahre angelegte und am 01.08.2024 gestartete Startchancen-Programm (SCP) des Bundes und der Länder soll dazu beitragen, den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln. Grundsätzliches Ziel ist die Verbesserung der Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik der Schülerinnen und Schüler. Zur Unterstützung der Zielerreichung beabsichtigt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) des Landes Brandenburg, eine fachbezogene Nachhilfe für die Unterrichtsfächer Deutsch und Mathematik als Zentralmaßnahme für alle interessierten Grundschulen, Förderschulen, weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bis Jahrgangsstufe 10 (darunter insbesondere Oberschulen) und Beruflichen Schulen (darunter insbesondere Oberstufenzentren = OSZ) zu beauftragen. Um den Schulen bedarfsabhängige Nachhilfeangebote je Schulhalbjahr zur Verfügung stellen zu können, soll eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden. Abrufberechtigte werden die losweise benannten Schulen sein. Gegenstand dieses Loses (Los 5) ist die Region Cottbus, Spremberg und Forst mit 12 Schulen. Ziel der Maßnahme ist es, die schulischen Leistungen der Schülerinnen und Schüler nachhaltig so zu verbessern, dass sie die durch den Rahmenlehrplan Jahrgangsstufe 1-10 definierte Niveaustufe ihrer Jahrgangsstufe am Ende des Schuljahres erreichen. Nähere losspezifische Angaben sowie Angaben zur konkreten Ausgestaltung der Nachhilfeleistungen sind dem Dokument Leistungsbeschreibung (Anlage 13) zu entnehmen.
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Die Ausschreibung ist in 1 Lose aufgeteilt; Angebote sind je Los oder für mehrere Lose zulässig.
| Los | Leistung | Ausführung |
|---|---|---|
| LOT-0001 | Rahmenvereinbarung über fachbezogene Nachhilfe (Deutsch und Mathematik) zur Lernförderung an Startchancen-Schulen im Land Brandenburg (Los 5) Die Förderung ist als strukturierte und kontinuierliche Unterstützungsmaßnahme auszugestalten. Sie orientiert sich an den geltenden Rahmenlehrplänen des Landes Brandenburg sowie an den individuellen Förderbedarfen der Schülerinnen und Schüler in den Fächern Deutsch und/oder Mathematik. Der Auftragnehmer hat zu gewährleisten, dass die Förderung regelmäßig, kontinuierlich und in pädagogisch geeigneten Lernsettings durchgeführt wird. Sie erfolgt grundsätzlich als Kleingruppenangebot mit maximal vier Lernenden pro Gruppe. Je Grund- und Förderschule können bis maximal sechs Gruppen, je weiterführende allgemeinbildende Schule bis maximal vier Gruppen und je Berufliche Schule bis maximal zwei Gruppen gebildet werden. Lerngruppen können je nach Förderbedarf und Schülerzusammensetzung an den Schulen fachspezifisch (nur Deutsch-Gruppe, nur Mathe-Gruppe) oder fächerübergreifend (Deutsch-Mathe-Gruppe) ausgerichtet werden. Die Durchführung der Förderstunden erfolgt in der Regel pro Lerngruppe zweimal wöchentlich zu je 45 min an unterschiedlichen Wochentagen. In der Regel finden mindestens zwei Förderstunden für unterschiedliche Lerngruppen an einem Tag nacheinander statt, soweit an der jeweiligen Schule mindestens zwei Lerngruppen gebildet wurden. Die Lernförderung wird in Präsenz in den Räumen der jeweiligen Schule umgesetzt. Während der Schulferien des Landes Brandenburg findet keine Förderung statt. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler fortlaufend nachvollziehbar dokumentiert wird. Dies umfasst insbesondere Anwesenheitsnachweise, kurze Lernstandsberichte sowie Aufzeichnungen zu Lernfortschritten und bestehenden Förderbedarfen. Nähere losspezifische Angaben sowie Angaben zur konkreten Ausgestaltung der Nachhilfeleistungen sind dem Dokument Leistungsbeschreibung (Anlage 13) zu entnehmen. | Okt. 2026 – Juli 2028 |
Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung der Vergabestelle.