86/26VGV OFFEN
Die Koblenzer Verkehrsbetriebe GmbH (koveb) plant den barrierefreien Ausbau der in Ihrem Verkehrsbereich befindlichen Haltestellen. Diese umfasst ca. 600 Haltepunkte. Im bevorstehenden dritten Bauabschnitt soll der barrierefreie Ausbau der in dem Projekthandbuch genannten 31 Haltepunkte erfolgen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die für den barrierefreien Ausbau erforderlichen Planungsleistungen für Verkehrsanlagen und die technische Ausrüstung, außerdem müssen die Vorgaben aus dem Nahverkehrsplan der Stadt Koblenz als nachgeordnetes Regelwerk eingehalten werden. Der Bau ist ab dem Jahr Anfang 2028 vorgesehen. Die Baukosten betragen dabei vorläufig 2,2 Mio. EUR netto für die KG 400 und KG 500. Die übrigen Haltestellen sollen erst nach Abschluss dieses Verfahrens in weiteren Losen dieser Größenordnung ausgeschrieben werden. Aus dem Projekthandbuch ergibt sich der gegenwärtige Zustand der einzelnen Haltestellen. Der Ausbauzustand der Haltestellen im Hinblick auf eine Barrierefreiheit ist hiernach sehr verschieden. Der Auftragnehmer hat die für die Leistungserbringung erforderlichen Planungsleistungen auf Grundlage der Zustandsfeststellung zu evaluieren und dem AG zur Ausführung vorzuschlagen.
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Die Ausschreibung ist in 1 Lose aufgeteilt; Angebote sind je Los oder für mehrere Lose zulässig.
| Los | Leistung | Ausführung |
|---|---|---|
| LOT-0001 | Planungsleistungen für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen im Verkehrsnetz der Koveb - Planung der Verkehrsanlagen - Maßnahmenpaket 2026 - Teil 1 Der AG hat Teilleistungen durch das Büro IPROconsult GmbH erstellen lassen, die Grundlage der Ausschreibung ist. Der jeweilige Stand der Planung ergibt sich ebenfalls aus dem Projekthandbuch. Dabei ist für einige Haltepunkte die Leistungsphase 1 nahezu abgeschlossen, für zwei Haltepunkte sind die Leistungsphasen 1-4 in wesentlichen Teilen erbracht. Für zwei weitere Haltepunkte hingegen sind die Leistungsphasen 1-4 abgeschlossen. Die vorliegenden Planungsleistungen sind der weiteren Planung zugrunde zu legen. Sie erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Ergebnisse der Planungsleistungen sind im Rahmen der Angebotsbearbeitung und im Rahmen der späteren Auftragsdurchführung zu evaluieren. Es ist insbesondere zu beurteilen, inwieweit eine Erbringung der jeweiligen Leistungsphasen noch notwendig ist. Für die Realisierung des Projekts sollen beauftragt werden - Planungsleistungen für Verkehrsanlagen, § 47 HOAI, mit der dazugehörigen technischen Ausrüstung, § 55 HOAI, Ausreichender Beleuchtung nach DIN 13201. Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es sollen zunächst die Leistungsphasen 1-4 und sodann die Leistungsphasen 5-9 (§§ 47, 55 HOAI) beauftragt werden. | — |
Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung der Vergabestelle.