1706-JC-UnterhaltsreinigungVGV OFFEN
Die BWI GmbH erwägt, einen Rahmenvertrag mit jeweils einem Wirtschaftsteilnehmer über Unterhaltsreinigungen für Objekte der BWI an Standorten in Leipzig, Köln, Nürnberg, Hilden und Meckenheim in FÜNF LOSEN im Wege eines Offenen Verfahrens zu vergeben. Der geschätzte Gesamtauftragswert innerhalb der maximalen Gesamtvertragslaufzeit für alle FÜNF LOSE beträgt EUR 2.288.013,00 netto und die Gesamtobergrenze EUR 3.432.027,00 netto. Jeder Rahmenvertrag wird jeweils mit einer Laufzeit von maximal vier Jahren (24 Monate Grundlaufzeit, mit der Option zur Verlängerung um jeweils 2 x 12 Monate) ausgeschrieben. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens des Auftraggebers.
TenderGenie liest täglich alle deutschen Vergabeplattformen und benachrichtigt Sie, wenn eine Ausschreibung zu Ihrem Betrieb passt. Aus dieser Seite abgeleitet:
Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar
Die Ausschreibung ist in 5 Lose aufgeteilt; Angebote sind je Los oder für mehrere Lose zulässig.
| Los | Leistung | Ausführung |
|---|---|---|
| LOT-0001 | LOS 1 Leipzig Unterhaltsreinigung in Bürogebäuden der BWI GmbH. Leistungsbeginn 01.11.2027. Geschätzter Auftragswert: 194.922,00 Euro netto Obergrenze: 292.383,00 Euro netto | — |
| LOT-0002 | LOS 2 Köln-Holweide Unterhaltsreinigung in Bürogebäuden der BWI GmbH. Leistungsbeginn: 01.07.2027. Geschätzter Auftragswert: 779.688,00 Euro Obergrenze: 1.169.532,00 Euro netto. | — |
| LOT-0003 | LOS 3 Nürnberg Unterhaltsreinigung in Bürogebäuden der BWI GmbH. Leistungsbeginn: 01.01.2027. Geschätzter Auftragswert: 334.152,00 Euro netto Obergrenze: 501.228,00 Euro netto | — |
| LOT-0004 | LOS 4 Hilden Unterhaltsreinigung in Bürogebäuden der BWI GmbH. Leistungsbeginn: 01.05.2027. Geschätzter Auftragswert: 262.216,50 Euro netto Obergrenze: 393.324,75 Euro netto | — |
| LOT-0005 | LOS 5 Meckenheim Unterhaltsreinigung in Bürogebäuden der BWI GmbH. Leistungsbeginn: 01.01.2027. Geschätzter Auftragswert: 717.034,50 Euro netto Obergrenze: 1.075.551,75 Euro netto | — |
Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung der Vergabestelle.