INF3-0446-2025SektVO OFFEN

RV Herstellung und Lieferung Stadtmöbeln aus Stahl, Edelstahl oder Aluminium

Ausschreibende Stelle
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Leistungsort
Berlin
Angebotsfrist
24. September 2026, 09:00 in 31 Tagen
Leistung
CPV 39110000
Original
Bekanntmachung öffnen
Projektbeschreibung

Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von Sitzschalen und Aufstehhilfen sowie die Entwicklung der technischen Zeichnungen

Solche Ausschreibungen gibt es laufend.
Lassen Sie sich die nächste bringen.

TenderGenie liest täglich alle deutschen Vergabeplattformen und benachrichtigt Sie, wenn eine Ausschreibung zu Ihrem Betrieb passt. Aus dieser Seite abgeleitet:

Berlin Öffentliche Auftraggeber

Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar

Lose

Die Ausschreibung ist in 1 Lose aufgeteilt; Angebote sind je Los oder für mehrere Lose zulässig.

Los Leistung Ausführung
LOT-0000 RV Herstellung und Lieferung Stadtmöbeln aus Stahl, Edelstahl oder Aluminium Rahmenvertrag über die Entwicklung technischer Zeichnungen sowie die physische Herstellung und Lieferung von Sitzschalen und Aufstehhilfen mit einer festen Laufzeit von 4 Jahren und zwei Verlängerungsoptionen von jeweils 2 Jahren. Schätz- und Höchstmenge für die gesamte Vertragslaufzeit inklusive aller Verlängerungszeiträume: • Sitzschalen: 4.000 Stück • Aufstehhilfen: 1.500 Stück Mindestabrufmenge über die gesamte Vertragslaufzeit inklusive aller Verlängerungszeiträume: 2.000 Sitzschalen und 700 Aufstehhilfen. Für darüber hinausgehende Mengen besteht kein Anspruch auf einen Einzelabruf. Jan. 2027 – Jan. 2035

Vergabeunterlagen

Die Vergabeunterlagen konnten nicht automatisch geladen werden. Du findest sie direkt beim Auftraggeber.

Verfahren

Verfahrensart
SektVO
Veröffentlicht
30. Juli 2026
Angebotsfrist
24. September 2026, 09:00

Vergabestelle

Stelle
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Kontakt
Einkauf.inf3@bvg.de
Original
Bekanntmachung auf dem Vergabeportal öffnen

Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung der Vergabestelle.