6012-0650-26-04VGV OFFEN
Gegenstand des hier zu vergebenen Auftrages sind Planungsleistungen der Freianlagen § 38 ff. HOAI 2021, Leistungsphasen 1 bis 8 Ingenieurbauwerke §41 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 8 zur Errichtung der Freiflächeninfrastruktur angrenzend an das geplante Gebäude an dem Gymnasium „HOFFMANN-VON-FALLERSLEBEN-SCHULE“. Die Projektsprache ist Deutsch. Die Auftraggeberin beauftragt zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI, und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen stufenweise weiter zu beauftragen. Es besteht weder Anspruch auf die weitere Beauftragung noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für die Auftraggeberin entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, gegebenenfalls auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
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Die Ausschreibung ist in 1 Lose aufgeteilt; Angebote sind je Los oder für mehrere Lose zulässig.
| Los | Leistung | Ausführung |
|---|---|---|
| LOT-0001 | Freianlagen des Gymnasiums „Hoffmann-von- Fallersleben_Stufe_1_NB Im Zuge der Freianlagenplanung sind die neu entstehenden Außenanlagen an dem Neubau zu planen, sowie die Schulsportflächen neu zu gestalten. Die Außenanlagen zur Erschließung müssen parallel mit dem Ausbau des Gebäudes abgeschlossen sein, damit der Erweiterungsbau in Nutzung genommen werden kann. Die Flächen zum Schulsport können zu einem späteren Zeit-punkt fertig gestellt werden, sofern die Baumaßnahmen die Schulnutzung nicht beeinflussen (erhöhter Lärmpegel, Unfallgefahr, etc.). Die Bäume in der Nähe der Sporthalle sollen erhalten bleiben und müssen entsprechend über die Bauzeit hinweg geschützt werden. Eventuell notwendige Schutzmaßnahmen sind Bestandteil der Außenanlagenplanung und sind eng mit dem Hochbau abzustimmen. Die textlichen Festsetzungen des geltenden B-Plans sowie deren Begründungen sind zu beachten. Weiterhin muss die Planung die barrierefreie Erschließung vorsehen und inklusive Bestandteile aufweisen. Wünschenswert wäre eine teilweise Reflexion der Nutzungen der Innenräume in den Außenanlagen. Südlich des Neubaus soll eine Terrassenfläche entstehen. Die Stadt Braunschweig verfolgt das Ziel einer nachhaltigen Gebäudeerstellung und eines nach-haltigen Gebäudebetriebes verbunden mit einer CO2-Neutralität ab 2030 für den Neubau. Wäh-rend in der Vergangenheit das Regenwasser grundsätzlich vollständig abgeführt wurde, soll bei dem Ersatzneubau eine Nutzung des anfallenden Regenwassers, z.B. zur Bewässerung von Grünlagen, sinnvoll ermöglicht werden. Bei der Planung ist ein enger Austausch zwischen dem Hochbauarchitekten und dem Anlagenplaner zwingend notwendig. Abstimmungsanforderungen Freianlagenplanung Die Planung ist eng mit dem Behindertenbeirat, dem Naturschutz, dem Anlagenplaner und dem Hochbau abzustimmen. Zu erbringende Leistungen Freianlagenplanung (9.000 m²): • Freianlagenplanung gemäß §39 HOAI für den Erweiterungsneubau, inklusive Zuwegung zum Gebäude und Anbindung an die Außenanlagen des Hauptgebäudes (Primanerhof) • Freianlagenplanung gemäß §39 HOAI für die Außensportflächen • Fachliche Zuarbeit bei Planung extensive Dachbegrünung in Kombination mit PV-Anlage (UK Leistung Hochbau, PV-Anlage wird durch städtische Gesellschaft realisiert) • Erstellung eines Überflutungsnachweises inkl. • Ermittlung der Einzugsgebiete der Entwässerungspunkte • Zuordnung der Spitzenabflussbeiwerte • Ermittlung der an Entwässerungspunkten anfallenden Wassermengen • Ermittlung des Überflutungsvolumens auf Basis des 30-jährigen und 100-jährigen Regenereignisses • Nachweis der schadlosen Überflutung auf dem Grundstück • Planung der Rückhaltung • Lageplan mit Berechnungen zu anfallenden Regenwassermengen und deren Rückstau-möglichkeiten • Abstimmungstermine mit dem Anlagenplaner und dem Hochbau • Entwässerungsplanung unter Berücksichtigung der bestehenden Anschlüsse und unter Berück-sichtigung einer Regenwassernutzung • Planung der Leitungstrassen für Strom und andere Leitungen • Überwachung der Entwicklungspflege als besondere Leistung | — |
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