2026004366KonzVgV OFFEN
Die Landkreise Osterholz, Cuxhaven und die Stadt Bremerhaven führen eine gemeinsame Konzessionsausschreibung für den Betrieb und die technische Betreuung der Alarmübertragungsanlage (AÜA) durch. Ziel der Vergabe ist der Aufbau einer einheitlichen, modernen sowie hochverfügbaren und störungsresistenten Infrastruktur für den Alarmempfang über alle drei Gebietskörperschaften hinweg. Damit soll die Ausfallsicherheit der kommunalen Gefahrenabwehr nachhaltig und flächendeckend erhöht werden. Im Mittelpunkt des Projekts steht die Bereitstellung einer modernen, hochverfügbaren und störungsresistenten technischen Lösung für die Übertragung und Entgegennahme von Brandmeldealarmen. Die Konzessionsgeber planen die Erteilung einer BMA-Konzession an einen Konzessionsnehmer für die Dauer der Vertragslaufzeit. Der Konzessionsnehmer erhält das ausschließliche Recht, eine öffentliche Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen zu errichten, zu unterhalten und zu betreiben sowie Teilnehmer an diese Alarmübertragungsanlage anzuschließen (Variante 1, gemäß Systemübersicht Anlage 1). Weiter muss der Konzessionsnehmer vom Konzessionsgeber zugelassenen Errichtern die Möglichkeit geben, dessen Technik an seine Alarmübertragungsanlage anzuschließen und zu betreiben. (Variante 2 und 3, gemäß Systemübersicht Anlage 1). Diese Konzession gilt für den Zuständigkeitsbereich der gemeinsamen Integrierten Regionalleitstelle Unterweser-Elbe (IRLS) für die drei beteiligten Gebietskörperschaften.
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Die Ausschreibung ist in 1 Lose aufgeteilt; Angebote sind je Los oder für mehrere Lose zulässig.
| Los | Leistung | Ausführung |
|---|---|---|
| LOT-0001 | Konzession für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen auf die IRLS Die Landkreise Osterholz, Cuxhaven und die Stadt Bremerhaven führen eine gemeinsame Konzessionsausschreibung für den Betrieb und die technische Betreuung der Alarmübertragungsanlage (AÜA) durch. Ziel der Vergabe ist der Aufbau einer einheitlichen, modernen sowie hochverfügbaren und störungsresistenten Infrastruktur für den Alarmempfang über alle drei Gebietskörperschaften hinweg. Damit soll die Ausfallsicherheit der kommunalen Gefahrenabwehr nachhaltig und flächendeckend erhöht werden. Im Mittelpunkt des Projekts steht die Bereitstellung einer modernen, hochverfügbaren und störungsresistenten technischen Lösung für die Übertragung und Entgegennahme von Brandmeldealarmen. Die Konzessionsgeber planen die Erteilung einer BMA-Konzession an einen Konzessionsnehmer für die Dauer der Vertragslaufzeit. Der Konzessionsnehmer erhält das ausschließliche Recht, eine öffentliche Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen zu errichten, zu unterhalten und zu betreiben sowie Teilnehmer an diese Alarmübertragungsanlage anzuschließen (Variante 1, gemäß Systemübersicht Anlage 1). Weiter muss der Konzessionsnehmer vom Konzessionsgeber zugelassenen Errichtern die Möglichkeit geben, dessen Technik an seine Alarmübertragungsanlage anzuschließen und zu betreiben. (Variante 2 und 3, gemäß Systemübersicht Anlage 1). Diese Konzession gilt für den Zuständigkeitsbereich der gemeinsamen Integrierten Regionalleitstelle Unterweser-Elbe (IRLS) für die drei beteiligten Gebietskörperschaften. | — |
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